S
sisqonrw
Hallo,
wir haben ein Angebot von einer Bank bekommen. Darin steht folgendes:
"
Hinweis zur Abtretbarkeit der Darlehensforderung und zur Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses
1 Forderungsabtretung
Die Sparkasse darf Forderungen aus diesem Darlehensvertrag (und die hierfür bestellten Sicherheiten)
ohne gesonderte Zustimmung des Darlehensnehmers nur in folgenden Fällen abtreten:
a) Zum Zwecke der Refinanzierung, Eigenkapitalentlastung oder Risikoverteilung in der Sparkassen-
Finanzgruppe.
b) Zum Zwecke der Verwertung, wenn der Darlehensvertrag aufgrund eines vertragswidrigen Verhal-
tens des Darlehensnehmers kündbar geworden ist bzw. gekündigt wurde oder bei Gesamtfälligkeit
nicht zurückgezahlt wird.
Im Übrigen ist eine Forderungsabtretung durch die Sparkasse ausgeschlossen.
2 Vertragsübertragung
Eine Übertragung des Vertragsverhältnisses (und der dazugehörigen Sicherheiten) kommt ohne Zustim-
mung des Darlehensnehmers nur in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge in Betracht, an denen die Spar-
Kasse beteiligt ist."
Ist das normal? Machen das alle Banken? Kann man das als kleiner Kunde ändern lassen? Wenn ja welchen Punkt sollte man ändern lassen?
wir haben ein Angebot von einer Bank bekommen. Darin steht folgendes:
"
Hinweis zur Abtretbarkeit der Darlehensforderung und zur Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses
1 Forderungsabtretung
Die Sparkasse darf Forderungen aus diesem Darlehensvertrag (und die hierfür bestellten Sicherheiten)
ohne gesonderte Zustimmung des Darlehensnehmers nur in folgenden Fällen abtreten:
a) Zum Zwecke der Refinanzierung, Eigenkapitalentlastung oder Risikoverteilung in der Sparkassen-
Finanzgruppe.
b) Zum Zwecke der Verwertung, wenn der Darlehensvertrag aufgrund eines vertragswidrigen Verhal-
tens des Darlehensnehmers kündbar geworden ist bzw. gekündigt wurde oder bei Gesamtfälligkeit
nicht zurückgezahlt wird.
Im Übrigen ist eine Forderungsabtretung durch die Sparkasse ausgeschlossen.
2 Vertragsübertragung
Eine Übertragung des Vertragsverhältnisses (und der dazugehörigen Sicherheiten) kommt ohne Zustim-
mung des Darlehensnehmers nur in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge in Betracht, an denen die Spar-
Kasse beteiligt ist."
Ist das normal? Machen das alle Banken? Kann man das als kleiner Kunde ändern lassen? Wenn ja welchen Punkt sollte man ändern lassen?