Formlose Bauvoranfrage vom Landratsamt abgelehnt? Was tun?

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S

Secretly

Hallo liebe Forengemeinde,

wir besitzen ein Grundstück wobei dessen Bebauungsplan 20 Jahre alt ist.
Ihr könnt euch vorstellen, dass daher die Richtlinien und Vorgaben sehr veraltet sind


  • Dachneigung 38 - 45°
  • Kniestock 0,75m
  • Satteldach
  • Dachziegel in rot- oder Brauntönen

Wir haben daher eine formlose Bauvoranfrage eingereicht, welcher im Gemeinderat einstimmig zugestimmt wurde. Der Gemeinderat hat klar gesagt, dass der Bebauungsplan sehr veraltet und nicht zeitgemäß ist. Des weiteren steht direkt neben unserem Grundstück ein kleines "Schloss".
Hier haben wir die verschiedensten Dachformen und das Haus erstreckt sich auch über zwei Grundstücke. Daher sagt auch der Gemeinderat, warum man dieser Bauvoranfrage nicht zustimmen sollte wenn man beim Haus nebenan viel mehr Abweichungen vorfinden würde.

Bei unserem Haus, welches wir eingereicht haben, war ein versetztes Pultdach mit ca. 25° Dachneigung. Kniestock 1,20 m / 1,80 m und dunkle Dachplatten vorgesehen.

Klar ist, dass dieses Haus wirklich weit weg vom Bebauungsplan ist, aber die Frage ist auch, was können wir uns noch erhoffen, wenn wir darum kämpfen und versuchen Kompromisse mit dem Landratsamt zu schließen.

Habt ihr irgendwelche Erfahrungswerte die ihr uns vorab schon mitteilen könnt?
Mit welchen Argumentationen könnten wir bei einem direkten Gespräch mit dem Sachbearbeiter punkten?

Wir sind euch schon sehr dankbar über euer Feedback!

Grüße
M. & K.
 
I

Irgendwoabaier

Hi,
Persönliches Gespräch ist am besten.
Fotos aus der Nachbarschaft helfen, wenn die gewünschten Formen/Farben etc. schon vorhanden sind. Je besser die gewünschten Details auf den Fotos sichtbar sind, desto besser. Und auf jeden Fall zu den Fotos auch die Adresse notieren. Ansonsten ist es natürlich schwierig, wenn man so brutal vom Bebauungsplan abweichen will. Je nach Amt geht das gut oder auch mal gar nicht ("Wir erstellen einen Bebauungsplan doch nicht, damit jeder dann macht, was er will").

Gruß und Viel Erfolg beim Finden eines guten Kompromisses
Ingo
 
Zuletzt aktualisiert 11.02.2025
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