L
Lionelle
Hallo zusammen,
die Tage flatterte uns eine Vorlage für die Finanzierungsbestätigung ins Haus, die unsere Hausbaufirma gerne von der Bank und uns unterschrieben hätte.
Das so etwas auf uns zu kommt, wusste ich aus dem Hausbau-Vertrag, hatte mir aber (ein wenig blauäugig - ich weiß) über die genaue Formulierung keine Gedanken gemacht. Da ich auch davon ausgegangen bin, dass das mehr oder wenig nur so etwas in der Art "Bank bestätigt, dass genug Geld da ist und wir davon nicht in Urlaub o.ä. fahren".
Die Vorlage sieht nun etwas anders aus:
Finanzierungsbestätigung
Bauherr: ....
Anschrift: ....
Bauort: ....
Vertragsabschluss vom: ....
Kaufvertragssumme: XXX € (nur reine Hauskosten, ohne Grundstück/Baunebenkosten)
Anschrift finanzierende Bank: ....
Die Kaufvertragssumme ist bei dem unterzeichneten Finanzierungsinstitut finanziert bzw. durch Eigenkapital hinterlegt. Der Bauherr tritt hiermit die Raten 10-16 (dies sind die letzten 7 Raten nach Zahlungsplan) gemäß dem Zahlungsplan in Höhe von XXX € (etwas weniger als 1/3 der Kaufvertragssumme) des GU XXX ab. Die Freigabe erfolgt durch den Bauherren und wird innerhalb des abgetretenen Anspruchs und entsprechend den Bedingungen des Werkvetrages, gegen Rechnungsvorlage an die XXX auf das nachfolgende Konto überwiesen.
Jetzt bin ich unsicher, was diese Formulierung juristisch bedeutet.
Ist das wirklich nur eine Finanzierungsbestätigung oder geht das schon in Richtung Bankbürgschaft? Hier würden wir ungern Geld ausgeben müssen.
Was ist mit dem abgetretenen Betrag? Verstehe ich das richtig, dass ich da immer noch die Kontrolle habe, bei Mängeln das Geld zurück zu halten?
Es wäre schön, wenn ihr mal aus Eurer Erfahrung etwas dazu schreiben könntet.
Danke!
die Tage flatterte uns eine Vorlage für die Finanzierungsbestätigung ins Haus, die unsere Hausbaufirma gerne von der Bank und uns unterschrieben hätte.
Das so etwas auf uns zu kommt, wusste ich aus dem Hausbau-Vertrag, hatte mir aber (ein wenig blauäugig - ich weiß) über die genaue Formulierung keine Gedanken gemacht. Da ich auch davon ausgegangen bin, dass das mehr oder wenig nur so etwas in der Art "Bank bestätigt, dass genug Geld da ist und wir davon nicht in Urlaub o.ä. fahren".
Die Vorlage sieht nun etwas anders aus:
Finanzierungsbestätigung
Bauherr: ....
Anschrift: ....
Bauort: ....
Vertragsabschluss vom: ....
Kaufvertragssumme: XXX € (nur reine Hauskosten, ohne Grundstück/Baunebenkosten)
Anschrift finanzierende Bank: ....
Die Kaufvertragssumme ist bei dem unterzeichneten Finanzierungsinstitut finanziert bzw. durch Eigenkapital hinterlegt. Der Bauherr tritt hiermit die Raten 10-16 (dies sind die letzten 7 Raten nach Zahlungsplan) gemäß dem Zahlungsplan in Höhe von XXX € (etwas weniger als 1/3 der Kaufvertragssumme) des GU XXX ab. Die Freigabe erfolgt durch den Bauherren und wird innerhalb des abgetretenen Anspruchs und entsprechend den Bedingungen des Werkvetrages, gegen Rechnungsvorlage an die XXX auf das nachfolgende Konto überwiesen.
Jetzt bin ich unsicher, was diese Formulierung juristisch bedeutet.
Ist das wirklich nur eine Finanzierungsbestätigung oder geht das schon in Richtung Bankbürgschaft? Hier würden wir ungern Geld ausgeben müssen.
Was ist mit dem abgetretenen Betrag? Verstehe ich das richtig, dass ich da immer noch die Kontrolle habe, bei Mängeln das Geld zurück zu halten?
Es wäre schön, wenn ihr mal aus Eurer Erfahrung etwas dazu schreiben könntet.
Danke!
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