Frage zu einem Grundstück mit Lageplan

4,50 Stern(e) 4 Votes
H

Henrik0817123

Hallo,

wir gucken uns gerade das Grundstück Nr.55 aus dem angehängten Lageplan an. Momentan ist das ein alter Sportplatz und die Grundstücke werden erst erschlossen und geschaffen. Wir waren vor Ort und haben uns das angeschaut. Es geht um die Böschung und den Symbolen der Nutzungsartgrenze etc.

Ich habe mit dem Verkäufer gesprochen und der meinte, dass man locker noch 4,5 Meter gewinnen / begradigen kann, natürlich nicht alles, weil auch darunter ein Nachbargrundstück kommt wegen Versickerung etc und es muss auch ein Grüngürtel bleiben etc... aber ich weiß nicht wirklich was da realistisch ist und vor allem mit welchen zusätzlichen Kosten man dann auch planen muss - da es an sich schon Oberkante von unserem Grundstücksbudget ist :)

Man sieht ja das es recht steil runter geht - der Verkäufer meinte was mit 1meter L-Steinen erlaubt, bin aber nicht sicher ob das eine Vorgabe ist oder nur ein Rat von ihm etc.. Was meint ihr? Was kann man da machen? Vielleicht noch 1 oder 2 weitere Ebenen? Es muss ja nicht alles oben auf höchstem Niveau sein.

Was bedeuten diese Kreise? Laut Legende Nutzungsartgrenze. Das ist dann irgendwas wo man gar nichts machen darf bzw... wo man Bepflanzen muss vermutlich?

Selbst wenn man dann einen Plan hat muss man ja alles kaufen und es kann im Zuge des Bauantrages wieder abgelehnt werde, oder? Oder wie kann man vor Kauf sicherstellen, dass man das machen kann was man sich so überlegt hat?

Vielen Dank vorab!!!

 
P

Payday

mit L winkeln kann man natürlich schon höhenunterschiede zwischen grundstücken etwas ausgleichen. 1meter ist aber schon satt, und wenn es auf deiner seite dan sogar noch hochgeht (immerhin 6meter), wird eine gewaltige masse auf den winkeln anliegen. wird sehr wahrscheinlich so nicht gehen, da diese winkel normal für halbwegs ebenerdig auf der hohen seite ausgelegt sind. aber selbst wenn das geht holst du nur wenig raus, hast einen höhenversatz zum nachbar rechts/links und solche winkel kosten ein vermögen inkl. der aufwendigen montage. wenn das grundstück unten bereits bebaut wird, kommst du da nicht mehr mit nen bagger hin und die sache ist durch.

solltest du diese teure grenze ziehen wollen, haftest du trotzdem für alles was damit so passieren kann. zb regenwasser auf seinen grundstück, welches von deinen hang abläuft. und natürlich den gesamten schaden, wenn die winkel brechen sollten.

ums kurz zu machen: alle nachbarn werden wohl etwa das gleiche machen :)

ps: die grundstücke sind echt knallhart eng geschnitten. nen vernünftiges carport am rand wird schon eng...
 
H

Henrik0817123

Danke für die Antwort. Das Grundstück geht aber nach unten hin runter, nicht hoch - oder ich hatte Dich jetzt falsch verstanden. 16meter vorne in der Breite sind ja Standard bei Neubaugebiete, 3+9+3 halt...

Danke aber für die vielen Anmerkungen. Ich denke auch, dass es das alles nicht lohnt, weil das Grundstück an sich schon über Budget liegt und dann noch diese Geschichte. Ohne bauliche Veränderungen ist es ja nur das halbe Grundstück und dann ist der Preis noch viel viel heftiger logischerweise...
 
P

Payday

schon klar das es hinten runtergeht. die höhen sind ja auf den plan vermerkt. und lieber oben als unten (gerade jetzt mit den regen relativ leicht zu akzeptieren :) ). entweder man macht an der Hanglage sogut wie gar nichts, verzichtet damit auf einen teil des gartens/grundstückes, oder es wird teuer. man muss aber so oder so verhindern, das der regen von der hangfläche zum nachbarn laufen kann. ein graben davor wäre zb eine einfache möglichkeit, bedeutet aber wohl, das vorher auch was wegmuss.

am ende hast du ein grundstück, wo ein großteil nicht nutzbar ist. entweder der qm preis ist richtig gut oder die grundstücke sind schrott.

16meter vorne in der Breite sind ja Standard bei Neubaugebiete, 3+9+3 halt...
noch nie davon gehört. wir haben 20meter breite.
 
D

DG

Hallo Henrik,

erster Blick sollte in den Bebauungsplan gehen, schriftliche Festesetzungen: was ist an Grundstücksanhebung/senkung erlaubt, ohne Bauantrag. Standardisiert ist das oft +/- 1m, allerdings nur, wenn das gesamte Grundstück angehoben wird.

Bei Dir wäre es streng genommen so, dass das eine örtlich begrenzte Veränderung ist, die zudem auch deutlich über 1m Höhenunterschied ausmachen würde. Das wird bauordnungsrechtlich als eigenständiges Bauteil betrachtet und löst daher Abstandsflächen aus. Das bedeutet, dass die Anhebung erst in 3m Abstand zur Grundstücksgrenze Ost wie West beginnen dürfte, ohne Baulasten auf den Nachbargrundstücken auszulösen.

Heilen kann man das, wenn die Nachbarn auch anfüllen - weißt Du aber bis dato nicht.

Für mich würde das den Grundstückspreis deutlich senken, weil man davon ausgehen muss, dass man (legal) erstmal keine Anhebung in der Größenordnung hinbekommt.

Der Wahrheitsgehalt der Aussage des Verkäufers kann auch leicht überprüft werden. Lass' den Kaufvertrag aufsetzen und einen Passus aufnehmen, dass Du das Gelände (im Plan markieren und gut vermaßen!) im betr. Bereich auf das nördliche Grundstücksniveau anheben darfst. Bei Nichterteilen der Baugenehmigung ist der VK schadensersatzpflichtig - die Unterschrift wird er niemals leisten oder aber sein Grundstückspreis ist so hoch, dass ihn ein 5-stelliger Schaden auch nicht schreckt.

Andere Variante: Du zahlst/rechnest für das Grundstück im vorderen Bereich den vollen Preis, für die Fläche ab der Geländekante nur 1/3 des vollen Bodenrichtwertes. Mit dem Mischpreis gehst Du ins Rennen und wartest ab, was passiert. Oder Du kaufst zB das Grundstück westlich, das deutlich weniger durch die Böschung beeinträchtigt ist.

Kurz und knapp: die Flurstücke 897 und 898 haben eine erhebliche Einschränkung. Wer dafür den vollen Kaufpreis zahlt, zahlt zu viel. Zumal der Vergleich in der Nachbarschaft 896 und 899 ja offensichtlich ist. Käufer dieser Flurstücke haben schlicht und ergreifend besser nutzbare Grundstücke von Haus aus.

MfG
Dirk Grafe
 
H

Henrik0817123

Danke... das klingt alles nicht so prall..ist das letzte freie große Grundstück, alle anderen sind weg.

Alternativ etwas nördlich gibt es das. Klein - aber dafür komplett eben aber pro qm auch teuer, dafür das man so eng aneinander gebaut ist...

Das Baufenster ist ja die schwarze Linie mit den Punkten oder? Wie sehe ich wie lang das Haus insgesamt sein darf? und darf es seitlich durch einen Erker auch über die 8,50 hinaus gehen oder kann es überall maximal 8,5 breit sein?

Danke!
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4897 Themen mit insgesamt 97898 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Frage zu einem Grundstück mit Lageplan
Nr.ErgebnisBeiträge
1Neuaufteilung Flurstücke mit mehreren Eigentümern 14
2Grundflächenzahl-Berechnung, wenn 2 Flurstücke kombiniert werden müssen 19
3Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke 41
4Belastbarkeit L-Stein und Wasserablauf bei 45° Böschung 54
5Lokale Bank vermarktet Grundstücke - Koppelgeschäft 26
62 (Traum-)Grundstücke - Finanzierung unklar. Eigenkapital ansparen? 40
7Grundstücke selbst teilen und erschließen 24
8Grundriss Hausentwurf (Zugang an Böschung) 21
9Zaun falsch gesetzt nachträgliche Böschung 10
10Grundflächenzahl mehrere Flurstücke 22
11Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? 20

Oben