Volkmann
Hallo,
folgende Annahme:
Darlehenssumme: 200.000,- €
eff. Zins: 2,82 %
monatl. Rate: 1.086,- €
Laufzeit + Dauer der Zinsbindung: 20 Jahre (Volltilgung)
Sondertilgung: 5 % p. a. möglich
Tilgungswechsel: 2 x möglich
Beginn: 01.09.2014
Mal angenommen, man leistet nach 12 Monaten eine erste Sondertilgung von 10.000,- €. Dadurch verkürzt sich ja die Laufzeit des Kredits (z. B. 31.05.2033 statt 30.09.2034).
a)
Wird dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
b)
Wie wird die berechnet? Betrachtet man den neuen Stichtag (31.05.2033), an dem der Kredit nun enden wird und berechnet von der Restschuld, die zu diesem Zeitpunkt laut tilgungsplan noch bestanden hätte, 1 %?
Z. B. 17.255,- € = 172,- €?
c)
Wenn ich nach weiteren 12 Monate noch eine Sondertilgungen von 10.000,- € tätigen würde, dann verkürzt sich ja die Laufzeit nochmal (Ende nun am 31.03.2032). Erfolgt die 1-%ige Berechnung von der Restschuld des ursprünglichen Tilgungsplans bei Kreditvertragsabschluss, oder von der Restschuld des neuen Tilgungsplans (aufgrund der vorherigen Sondertilgung).
Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer?
Gruß,
Volkmann
folgende Annahme:
Darlehenssumme: 200.000,- €
eff. Zins: 2,82 %
monatl. Rate: 1.086,- €
Laufzeit + Dauer der Zinsbindung: 20 Jahre (Volltilgung)
Sondertilgung: 5 % p. a. möglich
Tilgungswechsel: 2 x möglich
Beginn: 01.09.2014
Mal angenommen, man leistet nach 12 Monaten eine erste Sondertilgung von 10.000,- €. Dadurch verkürzt sich ja die Laufzeit des Kredits (z. B. 31.05.2033 statt 30.09.2034).
a)
Wird dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
b)
Wie wird die berechnet? Betrachtet man den neuen Stichtag (31.05.2033), an dem der Kredit nun enden wird und berechnet von der Restschuld, die zu diesem Zeitpunkt laut tilgungsplan noch bestanden hätte, 1 %?
Z. B. 17.255,- € = 172,- €?
c)
Wenn ich nach weiteren 12 Monate noch eine Sondertilgungen von 10.000,- € tätigen würde, dann verkürzt sich ja die Laufzeit nochmal (Ende nun am 31.03.2032). Erfolgt die 1-%ige Berechnung von der Restschuld des ursprünglichen Tilgungsplans bei Kreditvertragsabschluss, oder von der Restschuld des neuen Tilgungsplans (aufgrund der vorherigen Sondertilgung).
Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer?
Gruß,
Volkmann