K
Knallkörper
Sicher, aber:Du hast 4 Jahre nach VOB oder 5 Jahre nach Baugesetzbuch Gewährleistung.
Wenn man allerdings nichts anmeldet, dann passiert auch nichts :D Da hast Du recht.
-Beweislastumkehr nach stillschweigender Abnahme
-Gewährleistungszeitraum beginnt ab stillschweigender Abnahme und nicht Mängelbeseitigung
Die Rechtsfolgen können drastisch sein.