Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag

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Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
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eigentlich wusste ich nicht wegen den 1%, das habe ich jetzt verstanden, wobei ich nicht weiß, was die zweite Klausel soll mit den Zinskosten.

Zusätzlich kam jetzt erst hier der Punkt auf, dass es keine Sondertilgung gibt und ich würde gern den Unterschied verstehen...
ja hast du eine Sondertilgung im vertrag oder nicht ?


kann mir nicht vorstellen das du ohne zustimmung der bank willkürlich gegen Zahlung von 1 % vorfälligkeitsentschädigung rückzahlen kannst.
 
H

Henrik0817123

ich schreibe nochmal was auf dem Deckblatt der Finanzierung steht:

Hier nochmal im genauen Wortlaut:
Vorzeitige Rückzahlung
(Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.)

Ja
Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1% auf den vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrag berechnet, bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten in Höhe von 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags.
 
lastdrop

lastdrop

Bruchstücke eines Vertrags zu interpretieren ohne das gesamte Dokument zu kennen ist wenig zielführend. wir kennen keine Restlaufzeiten, keine Zinssätze, keine Vertragsverweise, Formular- oder Individualvertrag etc. Du hast ja oben schon ganz andere Sachen des Vertrags gepostet.

Aber vielleicht hast Du Glück und es gibt tatsächlich eine gute Regelung für Dich, und wenns die Bank nur falsch vereinbart hat.
 
Musketier

Musketier

Ich vermute dieser 2. Bestandteil hängt damit zusammen, dass

-bei sehr geringen Zinssätzen ( unter 1%) und bei Restlaufzeit knapp über einem Jahr oder
-bei Vereinbarung eine kostenlosen Sondertilgungsoption und geringer Restlaufzeit

diese 1% VFE höher sein könnte, als die tatsächlich zu zahlenden Zinsen. Damit dies nicht passiert, wurde der 2. Passus eingefügt und die VFE zusätzlich auf die maximal zu zahlenden Zinsen begrenzt.

Wie alle anderen erwähnt haben, ist dies eine (erlaubte) Teil-/Vollkündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung und hat nichts mit einer kostenlosen Sondertilgungsmöglichkeit zu tun.

Wenn zu erwarten ist, dass Darlehen zeitnah komplett abgelöst wird, kann das mehr Sinn machen als die Sondertilgung. Da gibt es aber andere vermutlich kostengünstiger Varianten (variables Darlehen)
Ansonsten ist eine kostenlose Sondertilgungsoption die vermutlich bessere Wahl. Meines Wissens führt auch eine mögliche Sondertilgung zur Reduzierung der VFE
 
Zuletzt bearbeitet:
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Henrik0817123

okay, der einzige echte Unterschied für mich als Kunde ist dann aber nur der, dass ich hier 1% der getilgten Summe zahle und bei einer echten kostenlosen Sondertilgung vermutlich nichts - darum geht es dann primär?
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
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