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"Irgendeine Gültigkeitslücke" halte ich für ein Märchen. Was selten, aber nicht ausgeschlossen ist: ein Bebauungsplan kann nicht rechtskräftig sein, dann bauen trotzdem viele Leute, und am Ende sind nur noch eine Handvoll Grundstücke unbebaut, für die sich der Fackelzug der Heilung der mangelhaften Bestimmungen nicht mehr lohnt.Spannenderweise gab es wohl zu Beginn der Existenz des Bebauungsplan irgendeine Gültigkeitslücke (so erzählt man sich), weshalb bei KEINEM Haus in dem Straßenzug mit ca. 20 Häusern IRGENDWAS dem Bebauungsplan entspricht.
Das klingt nach nie rechtskräftig gewordenem Bebauungsplan. Dann ist das Baugebiet ein "unbeplanter Innenbereich", und folglich gilt §34 - also das Einfügungsgebot und sonst (außer natürlich dem Bundesbaugesetz und der Landesbauordnung) nichts. Das hätte in Deinem Fall die Konsequenzen:Da stehen fröhlich gemischt Walmdächer neben Satteldächern mit falscher Firstrichtung, Dachfarben stimmen nicht,
Carport) in RLP meines Wissens kein geringerer Abstand zur Straßenlinie als für eine Garage, mindestens für die Pfosten als sichtbeschränkende Bauteile;
Dach) Gebäudehöhe und Dachneigung im Rahmen der Umgebung, Dachform frei, Kniestock nicht separat reguliert.
Baumasse) Maximale Anzahl der Vollgeschosse siehe Umgebung, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl am Ist-Durchschnitt orientiert, das Ist-Maximum und insbesondere eine Geschossflächenzahl von 0,8 nicht überschreitend.
Viel Glück !