H
Hausner
Hallo,
ich habe soeben meinen Notarvertrag zum Kauf eines Grundstücks erhalten. Der Nachbar (nicht der Verkäufer meines Grundstücks, aber der Vater des Verkäufers) hat eine Garage mit Satteldach. Im Anschluss an diese Garage ist ein kleines Nebengebäude, das auf die Grenze gebaut wurde (ca. 2m und auf der Grenze ca. 3,5m). Das Dach des Nebengebäudes ist ein Pultdach und überdeckt sowohl das Nebengebäude und läuft dann über in mein Grundstück, wo es als Freisitz dient (ca. 3,5mx2,5m). Die Entwässerung wird über mein Grundstück gemacht (versickert)
Den Freisitz will ich später abbrechen. Im Notarvertrag steht:
Im Falle eines Rückbaus des vorgenannten Freisitzes verpflichtet sich der Käufer, diesen fachgerecht durchzuführen. In diesem Zusammenhang dürfen keine Beeinträchtigungen oder Beschädigungen für das Nebengebäude entstehen.
Das Dach des Nebengebäudes wird beim Abbruch sicherlich beschädigt werden. Ebenso ist mir nicht klar, wer für die Entwässerung des dann kürzeren Daches sorgen muss.
Um ehrlich zu sein bin ich nicht vom Fach und weiss gar nicht, welche Kosten auf mich zukommen, also ob es sich um 100 €, 1000 € oder mehr handelt. Vielleicht könnt ihr mir hir ein paar Tipps geben.
Ich würde gerne in den Notarvertrag aufnehmen, dass die Kosten für die Beschädigungsreparatur geteilt wird und die Kosten für die Entwässerung komplett zu Lasten des Nachbarn geht
ich habe soeben meinen Notarvertrag zum Kauf eines Grundstücks erhalten. Der Nachbar (nicht der Verkäufer meines Grundstücks, aber der Vater des Verkäufers) hat eine Garage mit Satteldach. Im Anschluss an diese Garage ist ein kleines Nebengebäude, das auf die Grenze gebaut wurde (ca. 2m und auf der Grenze ca. 3,5m). Das Dach des Nebengebäudes ist ein Pultdach und überdeckt sowohl das Nebengebäude und läuft dann über in mein Grundstück, wo es als Freisitz dient (ca. 3,5mx2,5m). Die Entwässerung wird über mein Grundstück gemacht (versickert)
Den Freisitz will ich später abbrechen. Im Notarvertrag steht:
Im Falle eines Rückbaus des vorgenannten Freisitzes verpflichtet sich der Käufer, diesen fachgerecht durchzuführen. In diesem Zusammenhang dürfen keine Beeinträchtigungen oder Beschädigungen für das Nebengebäude entstehen.
Das Dach des Nebengebäudes wird beim Abbruch sicherlich beschädigt werden. Ebenso ist mir nicht klar, wer für die Entwässerung des dann kürzeren Daches sorgen muss.
Um ehrlich zu sein bin ich nicht vom Fach und weiss gar nicht, welche Kosten auf mich zukommen, also ob es sich um 100 €, 1000 € oder mehr handelt. Vielleicht könnt ihr mir hir ein paar Tipps geben.
Ich würde gerne in den Notarvertrag aufnehmen, dass die Kosten für die Beschädigungsreparatur geteilt wird und die Kosten für die Entwässerung komplett zu Lasten des Nachbarn geht