Grob geht das ja so. Biste Arbeitnehmer oder Beamter, kannste riestern. Die Frau auch, entweder abhängig an Deinem Vertrag, oder mit eigenem, getrenntem. Man sagt, ich will Modell Spar oder Modell in Fonds rein sparen. Jedes Jahr zahlt Schäuble nun was dazu, je mehr Kinder, je höher. Ziel. Lebenslange Rente bei Renteneintritt, dann beginnt die Auszahlphase, das Sparen ist vorbei, es wird geerntet.Nun habe ich, angenommen, 12 Jahre gespart. Ich will bauen. Ich will meinen Riester als Kapital benutzen. Das hat die Politik ermöglicht, weil es als Altersvorsorge gilt, mietfrei zu wohnen. Bedingung. Wer mit Riester baut, muss bei Renteneintritt schuldenfrei sein. So, ich nehme jetzt meine in 12 Jahren angesparte Summe und der Riester-Anbieter leiht mir sozusagen was im Voraus. Ich zahle nun weiter meinen Beitrag, und was obenauf, weil das Geliehene ja verzinst wird und weil es evtl. auch mehr ist als meine ursprüngliche Sparrate gebracht hätte. Wenn ich 65 bin, muss ich aber glatt sein.
Oder...ich habe da schon ordentlich was angespart und will das Geld nun als Eigenkapital beim Bau einsetzen, um bei der Bank weniger leihen zu müssen. Auch das geht nun. Bei der Zulagenstelle für Altervorsorgeverträge in Berlin, einer Abteilung der Rentenversicherung Bund melde ich das an. Ich gebe eine eidesstattliche Versicherung ab, dass ich das Haus selbst bewohnen werde, kein Vermietobjekt. Ich reiche den Hausbauvertrag ein und ggf.schon angefallene Rechnungen. Jetzt erlauben die mir, entweder Vertragsauflösung, ich krieg alles, Riester ist durch, oder eine Teilentnahme, also ich Riestere weiter, lasse mind. 3 tsd. stehen. Dazwischen kann ich wählen. Deren Ok geht an den Anbieter, ich verlange nun entweder das oder das, und fertig.
Hier geht es wohl um das Vorabbeleihen eines bestehenden Riestervertrages. Dann sind die Sparprämien -ist - schon Teil der Sparprämie --Soll-- Karsten