O
Otus11
Das Vertrauen wäre indessen noch größer, wenn die letzte Rate nicht vor Übergabe gezahlt werden müsste.dicke hammer sind aber bei solchen zahlungsplänen wohl eher unwahrscheinlich, immerhin möchte die firma wohl mit 20% zum schluss wohl vertrauen aufbauen.
Das schöne Baugesetzbuch sagt ja in 641, dass die Vergütung nach (!) Abnahme fällig wird.
Durch die Kopplung verhindert die Klausel im letzten Teil hier den Rückbehalt wegen Mängeln nach 641 III.
Die Klausel ist in AGB m.E. unwirksam.
Rechtsfolge wäre die Unwirksamkeit des ganzen Zahlungsplans. Es gilt wieder das Baugesetzbuch, also der 641 Baugesetzbuch: 100 % Geld erst nach Abnahme....
Denn: Nach Baugesetzbuch ist der AN Grundstück. vorleistungspflichtig. Nur packt man diesen Hammer aus, baut einem der AN aber kein Haus....
Oder m.a.W.: Man hat 80 oder 95 % gezahlt und darf u.U. nicht in sein Haus...
Zuletzt bearbeitet: