Wieso? Du schreibst "kein Notarvertrag" - den kann es auch erst dann geben, wenn man das Teil kaufen will. Ein Vorvertrag ist ja üblich, aber in welcher Hinsicht hin bindend?
Durch die Unterschrift beim Notar?
Im Kleingedruckten finden sich dann sämtliche Ausschlüsse, weshalb im Nachhinein erklärt werden kann, daß das Haus gerade nicht zum 31.12.15 übergeben werden kann.
Rechne doch mal selbst; dürfte auch als Laie nicht so schwer sein :rolleyes: Wir haben März ... Notartermin muß erst vereinbart werden und liegt 14 Tage zur Prüfung vor ... erst dann (und sofern alle Käufer dieser Parzelle unterschrieben haben) wird der Abriss in Angriff genommen; natürlich warten sämtliche Abrissunternehmer auf diesen einen Auftrag ... gutgläubig unterstellt, die Baugenehmigung wird im vereinfachten genehmigungsverfahren erteilt und Alles, wirklich Alles läuft reibungslos, liegt die Baugenehmigung frühestens im Juni 15 vor; der Abriss ist erledigt. Danach müssen das Bodengutachten erstellt, die Statik in Auftrag gegeben und die Werkpläne erstellt werden; dauert auch 4 Wochen, wenn es schnell geht und wir sind im Juli. Das bedeutet aber nicht, daß der BU direkt starten kann, ein wenig Vorbereitung benötigt er auch; sagen wir, er ist schnell, sind wir im August.
Jetzt sage mir mal - welches Haus binnen 4 Monaten einzugsfertig erstellt werden kann? Die Betriebsferien nicht in den verbleibenden 4 Monaten berücksichtigt ....
Liebe Grüsse, Bauexperte