X
xycrazy
Hallo zusammen,
ich habe 3 Fragen an die Profis hier zum Thema Gewährleistung.
1)
In unserem Bauvertrag steht folgender Passus:
Für Arbeiten am Grundstück, sonstige Sachmängel wie z.B. alle elektrobetriebenen Teile am Gebäude, Lüftungs-Klappen, Rückstauklappen, Heizungsbrenner und ähnliches gelten 2 Jahre. Für Anstriche an Außenflächen, Holz, Putz, Metall usw. 2 Jahre Gewährleistung, da Anstriche der Wartung und Pflege unterliegen.
Unser Bauträger versucht sich hier meiner Meinung nach aus der gesetzlichen Gewährleistung zu stehlen, wie seht ihr das? Geht das überhaupt? Ist darauf nicht auch gesetzlich vorgeschrieben 5 Jahre Gewährleistung zu geben?
2)
Wir beziehen eigentlich ein bezugsfertiges Haus vom Bauträger. Jedoch hat uns der Bauträger gesagt, sollen wir die Garage (auf der eine Dachterrasse mit Anbindung ans Haus entsteht, sowie eine gemauerte Brüstung) selbst beziehen. Ebenso den Dachterrassenbelag, denn (und jetzt kommt es): Es wäre sowieso viel besser die Garage erst mal 5-6 Monate OHNE Dachterrassenbelag stehen zu lassen, erst dann würde man sehen, ob sie auch wirklich dicht ist. Und erst dann würde es Sinn machen, den Belag zu legen!
Mein Eindruck ist, dass der Bauträger sich hier aus der Verantwortung stehlen will. Er will mit der Gewährleistung nichts zu tun haben. Das Garagenangebot hat er sogar mit dem Lieferanten verhandelt und wir haben auch den Rabatt des Bauträgers beim Lieferanten bekommen. Angebot liegt uns vor... aber mir ist nicht wohl bei der Sache, die Garage direkt zu beauftragen, da die Dachterrasse elementarer Bestandteil des Gebäudes wird. Was meint ihr dazu?
3)
Fliesen: wir würden gerne 100m² Fliesen arbeiten als Gewerk selbst vergeben, weil wir damit einfach günstiger wegkommen. Im Bauvertrag sind 60x30 Fließen geregelt, wir wollen aber 60x60. Da wird der Fliesenleger ordentlich Aufpreis verlangen. Aber auch hier stellen wir uns die Frage, ob das bei einem Neubau sinnvoll ist, wegen der Gewährleistung. Wenn nachher was mit den Fließen ist oder der Fußbodenheizung geht unter Umständen die Schuldsuche los... darauf haben wir eigentlich keine Lust.
Was meint ihr? Kann man machen oder sollte man besser sein lassen?
Bin gespannt auf Eure Antworten und sage danke vorab!
ich habe 3 Fragen an die Profis hier zum Thema Gewährleistung.
1)
In unserem Bauvertrag steht folgender Passus:
Für Arbeiten am Grundstück, sonstige Sachmängel wie z.B. alle elektrobetriebenen Teile am Gebäude, Lüftungs-Klappen, Rückstauklappen, Heizungsbrenner und ähnliches gelten 2 Jahre. Für Anstriche an Außenflächen, Holz, Putz, Metall usw. 2 Jahre Gewährleistung, da Anstriche der Wartung und Pflege unterliegen.
Unser Bauträger versucht sich hier meiner Meinung nach aus der gesetzlichen Gewährleistung zu stehlen, wie seht ihr das? Geht das überhaupt? Ist darauf nicht auch gesetzlich vorgeschrieben 5 Jahre Gewährleistung zu geben?
2)
Wir beziehen eigentlich ein bezugsfertiges Haus vom Bauträger. Jedoch hat uns der Bauträger gesagt, sollen wir die Garage (auf der eine Dachterrasse mit Anbindung ans Haus entsteht, sowie eine gemauerte Brüstung) selbst beziehen. Ebenso den Dachterrassenbelag, denn (und jetzt kommt es): Es wäre sowieso viel besser die Garage erst mal 5-6 Monate OHNE Dachterrassenbelag stehen zu lassen, erst dann würde man sehen, ob sie auch wirklich dicht ist. Und erst dann würde es Sinn machen, den Belag zu legen!
Mein Eindruck ist, dass der Bauträger sich hier aus der Verantwortung stehlen will. Er will mit der Gewährleistung nichts zu tun haben. Das Garagenangebot hat er sogar mit dem Lieferanten verhandelt und wir haben auch den Rabatt des Bauträgers beim Lieferanten bekommen. Angebot liegt uns vor... aber mir ist nicht wohl bei der Sache, die Garage direkt zu beauftragen, da die Dachterrasse elementarer Bestandteil des Gebäudes wird. Was meint ihr dazu?
3)
Fliesen: wir würden gerne 100m² Fliesen arbeiten als Gewerk selbst vergeben, weil wir damit einfach günstiger wegkommen. Im Bauvertrag sind 60x30 Fließen geregelt, wir wollen aber 60x60. Da wird der Fliesenleger ordentlich Aufpreis verlangen. Aber auch hier stellen wir uns die Frage, ob das bei einem Neubau sinnvoll ist, wegen der Gewährleistung. Wenn nachher was mit den Fließen ist oder der Fußbodenheizung geht unter Umständen die Schuldsuche los... darauf haben wir eigentlich keine Lust.
Was meint ihr? Kann man machen oder sollte man besser sein lassen?
Bin gespannt auf Eure Antworten und sage danke vorab!
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: