Fragen zur Kostenschätzung

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E

elVincent

Hallihallo,

ich beschäftige mich im Moment mit einer ersten Kostenschätzung unseres aktuellen Entwurfes und sehe dabei die eine oder andere Unklarheit:

- Kostenschätzung nach BRI: Wie wird dabei das Dach gerechnet? Wenn ich ein zweigeschossiges Haus bauen möchte, wäre es bei voller Berücksichtigung des Dachvolumens nach Kostenschätzung am günstigsten, wenn man ein Flachdach darauf macht (was in Wirklichkeit aber natürlich eine kostspieligere Variante ist, als ein normales Satteldach). Lässt man das Dachvolumen also weg und passt stattdessen den Einheitswert pro m³ an? Also z.B. bei Satteldach 340€/m³, bei Flachdach 360€/m³ und dann ohne das Dachvolumen gerechnet.

- Kostenschätzung nach BGF: Wie wird hier das Dach gerechnet? Wir planen unter dem Dach zwar noch Abstellfläche ein, das wird bei den Gesamtkosten aber praktisch nicht ins Gewicht fallen. Setze ich also einfach meine BGF für EG und OG an und berechne daraus meine Kosten?

- Kostenschätzung nach WF: Werden hier die "Funktionsflächen" also Flure und Treppen mitgerechnet oder nur die Flächen von bewohnbaren Räumen?

Welche der drei Varianten ist die beste/genaueste?

Entspricht es dem gängigen Vorgehen bei einem lediglich teilausgebauten Keller mit den entsprechenden Faktoren für EG und OG zu rechnen und den Keller pauschal draufzurechnen?

Unser Beispiel:
BGF EG = 124m², OG = 117m² ==> 241m² * 1100 €/m² = 265.100€
Aufpreis Keller ggü Bodenplatte = ca. 50.000€
+ Doppelgarage
+ Außenanlagen
+ Baunebenkosten

Liegen wir damit grob daneben?

Vielen Dank und schöne Grüße
Holger
 
L

laemat

manchmal Hilft auch schon Google. Der gute Ton sagt aber auch, dass man Abkürzungen wenigstens einmal ausschreibt
Im Dachgeschoss werden Flächen unter 50 cm Raumhöhe nicht angerechnet, Flächen bis 2m zu 50% und alle Flächen ab 2m lichter Raumhöhe werden komplett an die Wohnfläche angerechnet.

Mit 1100 Euro je qm kommst du wahrscheinlich auch nicht sonderlich weit.
 
E

elVincent

Ich habe durchaus versucht via Google eine Antwort auf meine Fragen zu finden, allerdings habe ich dort keine zufriedenstellende und/oder eindeutige Beantwortung meiner Fragen gefunden. Daher habe ich auch versucht, genau die Punkte, die mir unklar sind, zu erläutern.
==> beim Bruttorauminhalt (BRI) sorgt eine veränderte Ausführung des Daches (z.B. Flachdach vs. Satteldach (vs. Satteldach mit größerer Neigung)) zu unterschiedlich großen BRI bei unter Umständen identischer Wohn- oder Bruttogrundfläche (WF/BGF). In unserem Fall macht im Entwurf das nicht bewohnbare Dach (Max Raumhöhe ca. 2m, reine Abstellfläche) etwa 20% des Gesamtvolumens des BRI aus. Würden wir das Dach also als Flachdach ausführen, könnten wir 20% sparen. Und das kann doch nicht korrekt sein.
 
L

laemat

Es ändern sich doch nur die Dachkosten? Material + Arbeitsstunden die Geschosse darunter bleiben gleich.
Egal wie das Verhältnis BRI Dach zu BRI Wohnfläche ist.

Nicht umsonst heiß Quadratmeterpreis und nicht Kubikmeterpreis
 
E

elVincent

Also kostet ein Flachdach in der Kostenschätzung nichts, weil es keinen Rauminhalt hat und ein Satteldach bei einer Grundfläche von 100m² je nach Neigung z.B. 26.800€ (15°, 400€/m³) oder 100.000€ (45°, 400€/m³).

Was mir unklar ist, ist doch gerade der Punkt, wie das Dach in der Schätzung nach BRI korrekt zu berücksichtigen ist. Wenn der BRI für das ganze Gebäude nur mit einem Faktor multipliziert wird, muss dieser Faktor doch abhängig von der Dachausführung sein und das Verhältnis Komplexität/Rauminhalt berücksichtigen. Also z.B. bei Flachdach hohe Komplexität/geringer Rauminhalt => höherer Kostenkennwert pro m³. Und genau darauf zielt meine Ausgangsfrage zum BRI ab.
 
L

laemat

mit dem Rauminhalt wird doch nur die Gebühr für den Bauantrag berechnet. Je nach Gebührenordnung wäre der Unterschied zwischen anrechenbaren 30.000 Euro und 100.000 Euro, 7x 30 bzw 7x100 ein Unterschied von 490 Euro Gebühr für den Bauantrag. (für M-V) Wobei in meinem Bauantrag der Kubikmeter mit 118 Euro angesetzt wird und nicht mit 400.

Das wäre dann ein anrechenbarer Bauwert von 8.850 zu 29.500 in Gebühren wäre das ein Unterschied von 144,55 Euro. Bei einem Bau von 200.000 Euro absolut vernachlässigbar.


Auszug M-V
1
Baugenehmigung, Vorbescheid
1.1
Genehmigung von Baumaßnahmen oder baulichen Anlagen, außer Werbeanlagen,
1.1.1
für je angefangene 1 000 Euro anrechenbare Bauwerte 11 mindestens 60
1.1.2
im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, auch bei Eintritt der Genehmigungsfiktion, für je angefangene 1 000 Euro anrechenbare Bauwerte 7 mindestens 50
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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