Ja, ich wollte ja noch einmal Bescheid geben wie es nun aussieht.
Also, unser Architekt war gestern beim Kreis. Das ist wohl die obere Behörde wo dann eventuell auch ein voller Bauantrag gestellt werden muss. Der Sachbearbeiter dort hat mit dem Architekten alles nachvollziehen können und hat keine Einwände gegen einen Freistellungsantrag. Es gibt wohl absolut keinen Grund, warum das Kellergeschoss als volles Geschoss gewertet werden sollte. Es sind bestimmte Richtwerte/Zahlen einzuhalten und diese stimmen bei uns.
Jetzt hat der Architekt den ganzen Antrag noch überarbeitet und etwas anders dargestellt, so wie der Bearbeiter vom Kreis das vorgeschlagen hat, und fährt heute dann zu der zuständigen Gemeinde und reicht den Antrag erneut ein. Er will dann mit dem Sachbearbeiter direkt alles durchgehen und vorrechnen und dann sollte das wohl klappt. Also, man darf weiter gespannt bleiben....