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Alex1982
Die Fristverlängerungen in 430 und 431 werden aktuell auch telefonisch gewährt. Der Zuschussempfänger muss nur vor Ablauf der Frist anrufen und um Verlängerung bitten. Parallel per E-Mail an 430@kfw.de und 431@kfw.de schadet nicht.Danke LotteS, soweit ich weiß, wird das Video-Verfahren der KfW auch von der Post betrieben und die brauchen einen gültigen Perso oder Reisepass mit Sicherheitsmerkmalen. Ein vorläufiger Personalausweis wird wohl leider icht gehen. Jetzt haben wird das Problem, dass die Zeit verrinnt und man die Verlängerung irgendwie sicherstellen muss.