Bevor ich einen neuen Beitrag zur Frostschürze eröffne, frage ich mal direkt hier nach Rat.
Angenommen ein Gründungspolster von 0.7m unter Gelände ist ausreichend (Bodenaustausch) und es wird mit FrostSchürze und ohne Keller gebaut. Lt. Bodengutachten soll die FrostSchürze 1m tief sein ab OK Gelände. Allerdings ist UK Bodenplatte = OK Gelände.
1. Wenn ich die Bodenplatte (20cm) OK = OK Gelände ausführe, reicht dann eine F-Schürze von 80cm? Insgesamt kommt man ja auch auf 1m mit Bodenplatte.
2. Macht der Tiefbauer den Aushub für die Frostschürze gleich mit beim Aushub des Gründungspolsters? Oder hebt dieser nur eine ebene Fläche von 0.7m x Breite x Länge aus und verdichtet den Schotter. Und später wird dann beim Bau der Frostschürze durch den Bodenplattenbauer auf 1.1m ausgeschachtet? Variante 1 fände ich umständlicher und habe ich nie bewusst wahr genommen. Hintergrund ist, dass lt. Bauleistungsbeschreibung im Bereich der Frostschürze der Boden handschachtfähig sein soll für den Bodenplattenbauer. Das macht aber für mich keinen Sinn, wenn dieser zusätzlich 0.4m Erde ausbaggern müsste.