Für Bullauge, spezielle Vorschriften? Fenster, Einfamilienhaus 1,5 Geschosse.
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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Für Bullauge, spezielle Vorschriften? Fenster, Einfamilienhaus 1,5 Geschosse. >> Zum 1. Beitrag <<
Natürlich habe ich keine Gitter, und Festverglasung ist es auch nicht. Dir bleiben für das Fenster 50 cm in der Höhe, das reicht und sieht gut aus.
Und wenn dir das zu wenig ist, dann nimm eine Festverglasung.
Du kannst die Lichtbänder auch tiefer als 90cm setzen, wenn du ein Kippfenster nimmst. Das kann man zum putzen dann aushebeln oder ganz aufklappen. One00 hat so was wenn ich mich recht erinnere und auch schon mal irgendwo ein Foto gepostet.
Hier ein Fenster von 45 cm Höhe, Brüstung allerdings ca 100... Man kann wunderbar in seinen Garten schauen , man muss allerdings im DG noch die Höhe zum Garten bedenken
Hier eine Brüstungshöhe von 85cm, Fenster hat 70cm Höhe
Der Blick
Also, es geht alles
P.s. Diese Aufnahmen sind jetzt spontan, also ohne aufgeräumten Inhalt
Danke Euch für die vielen Fotos! Das gibt mir einen sehr guten Eindruck! Ich muss sagen ich hätte nicht gedacht, dass ein schmales Fenster von 45cm Höhe auf der entsprechenden Breite so super aussieht. Man kann wirklich prima in den Garten schauen. Toll!
Generell fände ich die Variante mit der Festverglasung wie von One00 im zweiten Bild optisch natürlich noch schöner. Aber für meinen Use Case ist diese Variante leider zu teuer. Daher wird es wohl das schmale Fenster werden.