Nur ein krasses Beispiel mehr für die übliche Normresistenz bezüglich DIN18014.
Das erste was ihm auffiel war, der Gutachter des GU hatte die DIN von 2007 genommen auch mit allen Toleranzen und Messwerten - auch das Instrument zum Messen war nicht zugelassen vom VDE ...
Für die Ausführung ist die zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültige Nom maßgeblich.
Dass die Erdungsanlage nur noch gemäß NAV von konzessionierten Elektro- oder Blitzschutzfachkräften installiert werden darf und vor dem Betonieren dokumentiert werden muss, ist entgegen den Änderungsmitteilungen der DIN 18014:2014-03 keine Neuheit.
Gravierender ist die Änderung der Durchgangswiderstände von 1 auf 0,2 Ohm und der Mindest-Einbautiefe, siehe unten.
Der Gutachter des GU hatte versucht, den fehlenden Fundamenterder und Funktionspotentialausgleich zu ersetzen, in dem er einen Ringerder um das Haus verlegen lässt und an 4 Stellen eine Verbindung zur Bewehrung der Bodenplatte erstellt.
Das ist eine Notlösung aber kein vollwertiger Ersatz für einen in der Bodenplatte nach Absatz
5.7.2 Kombinierte Potenzialausgleichsanlage (CBN) der DIN 18014 verlegten PA-Leiter, der alle 2 m mit der Bewehrung verbunden sein muss. Selbst wenn diese Notlösung ausgeführt wurde, besteht m. E. noch ein Minderungsanspruch.
Der Ringerder selbst liegt maximal 60cm im Erdreich, zum Teil keine 20cm und dann sogar im Schotter/Splitt. Auch umfasst er nicht das gesamte Bauwerk, sondern wurde an einer Stelle unter der Bodenplatte durchgeschoben (breite an dem Bereich 2.2m) Auch der Maschenabstand von 20*20m wurde nicht eingehalten.
So verlegt entsprechen auch Ringerder mit regelkonformer Maschenweite nicht den
Anerkannten Regeln der Technik .
Die frostfeie Mindesteinbautiefe von ≥ 0,5 m nach alter DIN 18014:2007-09 wurde in der DIN 18014:2014-03 mit ≥ 0,8 m an die Baunorm DIN 1054 angepasst und kann regional auch tiefere Einbaulagen erfordern.
Wir haben das alles dem GU noch mal vorgelegt und dessen Gutachter, beide behaupten aber immer noch "es wäre alles mangelfrei und nicht bedrohlich für Leib und Leben".
Bei derart kapitalen Fehlern kann man es ja mal mit der Flucht nach vorn versuchen. Mangelfrei ist ein Werk, wenn es im Wesentlichen den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) entspricht, das ist hier offenkundig gleich mehrfach nicht der Fall.
Ob eine Gefahr für Leib oder Leben abhängt ist primär von Erdausbreitungswiderstand abhängig. Wie hoch und zu welcher Jahreszeit wurden denn der aufgemessen? Durchgehend erdfühlig verlegte Ringerder haben jedenfalls bessere Werte und nach meinem Rechtsverständnis muss man auch ausreichende aber unnötig schlechtere Werte nicht hinnehmen.
Mein Gutachter meinte, den FPA nachrüsten so wie Ihn die DIN vorsieht ist sogut wie unmöglich bzw. ein riesiger Aufwand. Den Ringerder sieht er auch kritisch, da die Masche unter der Bodenplatte ebenfalls nur schwierig zu installieren wäre.
Der erste Fehler ist nur durch Abbruch zu heilen gewesen, der wäre m. E. vom Aufwand her noch verhältnismäßig gewesen, so lange das Kellergeschoss nicht steht. Ein nicht erdfühlig um das ganze Haus geschlossener Ringerder, kann auch nachträglich nomkonform nachgebessert werden. Zu große Maschenweiten von 20 m x 20 m ohne bzw. 10 m x 10 m mit Blitzschutzanlage kann man mit zusätzlichen Vertikalerdern abfedern.