E
Escroda
Wenn sich das bestätigt, ist eine Zufahrt nicht erlaubt. Den oder die notwendigen Stellplätze müsstest Du dann irgendwie anders nachweisen. Außerdem muss die Erfüllbarkeit des Art. 5 BayBO überprüft werden. Vielleicht ist auch eine Widmungserweiterung zumindest für ein Teilstück möglich.Der Weg ist, soweit ich weiß, ein eigenes Grundstück, Eigentum der Gemeinde, öffentlich gewidmet, nur für Fußgänger und Radfahrer.
Ceterum censeo:
Ein Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte, aus dem die Lage und die Grenzen der Grundstücke, der Straße und des Weges hervorgehen, macht das Ganze auch anschaulich und vermeidet Missverständnisse.