Die Garage wird, je nach Bundesland, eine Baugenehmigung erfordern. Sie jetzt nicht weiter betrachten zu wollen, kann nach hinten los gehen.
Du schreibst zudem, euer Grundriss erfordert an der Gebäudeseite Fenster. Somit passt dieser Grundriss nicht zum Vorhaben, dort eine Doppelgarage bauen zu wollen, da das Satteldach vorgegeben ist. Warum man mit solchen Zielkonflikten einen Vertrag eingeht, überrascht zumindest.