B
Baufeee
Hallo,
ich habe eine Frage an die Spezialisten. (ja ich weiß, die Antwort gäbe es auch vom Bauamt, aber man will evtl. keine schlafende Hunde wecken)
Mein Grundstück ist relativ klein. Die Baugenehmigung für eine Doppelgarage wurde genehmigt. Im Lageplan ist diese eingezeichnet mit der Setzung auf die Grundstücksgrenze zum rechten Nachbarn.
Nun ist meine Überlegung die Garage ohne Zufahrt zu errichten, somit diese auf eine weitere Grundstücksgrenze zu setzen.
Die Grundstücksgrenze nach vorne grenzt an keine öffentliche Straße, sondern ist ein Privatweg, welcher mit zu 1/3 gehört. (ist ein breiter und langgezogener Hof von 300 qm)
Weiß jemand, ob ich die Zufahrt (3m) einhalten muss, oder ob ich die Garage vorsetzen darf?
ich habe eine Frage an die Spezialisten. (ja ich weiß, die Antwort gäbe es auch vom Bauamt, aber man will evtl. keine schlafende Hunde wecken)
Mein Grundstück ist relativ klein. Die Baugenehmigung für eine Doppelgarage wurde genehmigt. Im Lageplan ist diese eingezeichnet mit der Setzung auf die Grundstücksgrenze zum rechten Nachbarn.
Nun ist meine Überlegung die Garage ohne Zufahrt zu errichten, somit diese auf eine weitere Grundstücksgrenze zu setzen.
Die Grundstücksgrenze nach vorne grenzt an keine öffentliche Straße, sondern ist ein Privatweg, welcher mit zu 1/3 gehört. (ist ein breiter und langgezogener Hof von 300 qm)
Weiß jemand, ob ich die Zufahrt (3m) einhalten muss, oder ob ich die Garage vorsetzen darf?