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Chilledkroet3
Hallo zusammen,
nach langem passivem Mitlesen ist nun der Zeitpunkt gekommen wo die Forensuche meine Frage leider nicht beantworten konnte.
Folgende Situation: Wir möchten unsere Garage auf die Grenze bauen aber in der Garage den Windfang unterbringen.
Die örtlichen Behörden meinten nun, dass dies grundsätzlich möglich ist, aber die Garage konstruktiv eigenständig sein muss. (Weil die Garage ja Grenzbebauung ist und in der Grenzbebauung kein Wohnraum erlaubt ist).
Mich würde nun interessieren was das für Auswirkungen für uns hat? Ich habe ein Bild beigefügt wie unsere eigentliche Planung gewesen wäre.
Müssen wir nun einfach unsere 36 Wand um den Windfang herum bauen oder benötigt die Garage eine komplett eigene Wand? Wir würden die Garage trotzdem gern bis zur Grenze des Hauses bauen (also da wo die Tür in den garten geht). Das Dach würde sich der Windfang und die Garage auf jedenfall teilen - ist das im Sinne von konstruktiv eigenständig so ok?
Vielen Dank für eure Antworten und
Grüße aus Bayern
nach langem passivem Mitlesen ist nun der Zeitpunkt gekommen wo die Forensuche meine Frage leider nicht beantworten konnte.
Folgende Situation: Wir möchten unsere Garage auf die Grenze bauen aber in der Garage den Windfang unterbringen.
Die örtlichen Behörden meinten nun, dass dies grundsätzlich möglich ist, aber die Garage konstruktiv eigenständig sein muss. (Weil die Garage ja Grenzbebauung ist und in der Grenzbebauung kein Wohnraum erlaubt ist).
Mich würde nun interessieren was das für Auswirkungen für uns hat? Ich habe ein Bild beigefügt wie unsere eigentliche Planung gewesen wäre.
Müssen wir nun einfach unsere 36 Wand um den Windfang herum bauen oder benötigt die Garage eine komplett eigene Wand? Wir würden die Garage trotzdem gern bis zur Grenze des Hauses bauen (also da wo die Tür in den garten geht). Das Dach würde sich der Windfang und die Garage auf jedenfall teilen - ist das im Sinne von konstruktiv eigenständig so ok?
Vielen Dank für eure Antworten und
Grüße aus Bayern