B
Belray
Da es sich hier wahrscheinlich um ein vereinfachtes genehmigungsverfahren handelt, da es ja einen Bebauungsplan gibt, prüft die Gemeinde die Unterlagen nicht im Detail. Die Verantwortung liegt hier beim Planer. Der übernimmt die Verantwortung dafür, dass alle Vorgaben des B-Planes und der Bauordnung eingehalten werden.
Wenn die Gemeinde also den Antrag genehmigt hat und nicht alle Fehler gefunden hat, bedeutet das nicht, dass damit alle diese Punkte abgenickt wurden. Ist ja schliesslich nicht wie beim Ostereiersuchen.
Zum Verständnis der Nachbarunterschrift: In Bayern wie in vielen anderen Bundesländern ist es so, dass die Unterschrift des Nachbarn nur dazu dient, Ihn von dem Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Dass er also im Sinne eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses informiert wurde. Das ist Alles. Dein Nachbar genehmigt dir mit seiner Unterschrift nichts!
Wenn die Gemeinde also den Antrag genehmigt hat und nicht alle Fehler gefunden hat, bedeutet das nicht, dass damit alle diese Punkte abgenickt wurden. Ist ja schliesslich nicht wie beim Ostereiersuchen.
Zum Verständnis der Nachbarunterschrift: In Bayern wie in vielen anderen Bundesländern ist es so, dass die Unterschrift des Nachbarn nur dazu dient, Ihn von dem Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Dass er also im Sinne eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses informiert wurde. Das ist Alles. Dein Nachbar genehmigt dir mit seiner Unterschrift nichts!