Garage Teilunterkellert KF40 Konform

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Zuletzt aktualisiert 08.09.2024
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Y

ypg

wir haben ein Grundstück bekommen, Gebiet ist eine Neubausiedlung. Haus soll ca. 140-160qm groß sein. Haus wird Massiv gebaut.
Wie würdest du das mit der Einliegerwohnung machen?
Mal ehrlich, das ist ja abhängig, was Ihr Euch leisten könnt, ob im Neubaugebiet eine Zielgruppe für fremde Mieter vorhanden ist, wie es zu versteuern wäre, was letztendlich unterm Strich rauskommt. Ob es sich gesund mit Eurer Finanzierung verhält.
50qm in Vermietung an einen älteren Mieter fällt wohl wegen dem Gedanken des Dachausbaus flach, jüngere Einzelpersonen bedeutet meist Fluktuation und eventuell Leerstand für wenige Monate, aber immer wieder.

Zudem kommt es auch auf Euer Grundstück an: 515qm, Bebauungsplan kennen wir nicht. Dürft Ihr eine Einliegerwohnung bauen? Wieviel Stellplätze je Wohneinheit sind bei Euch nötig? Das können bei zwei WE bis zu 4 Stellplätze bedeutet. Bei 515qm schon mehr als eng. Ggf reicht das Baufenster überhaupt nicht, ggf dürft Ihr nur bis zu einer maximalen Höhe bauen.
Ihr müsst schauen, was der Grundflächenzahl und was Geschossflächenzahl vorhält. Das man einfach so das realisieren kann, was man sich im Kopf vorstellt, das geht oft nicht.
Du müsstest hier einmal den Lageplan einstellen und den Bebauungsplan, dass man überprüfen kann, ob rechtlich überhaupt Kapazität da ist und was für ein Haus drauf passt. Und dann nicht zu vergessen: dann plant man um eine Einliegerwohnung drum herum, alles (Haus und Leben) wird irgendwie ein Kompromiss und Mama zeigt Euch in 10 Jahren den Vogel, weil sie nach Übersee einheiratet.
Wir machen viel in Eigenleistung, da wir eine sehr große Familie haben.
Eigenleistungen sind wohl gar nicht erlaubt, wenn man aus dem kfw40-Topf etwas haben will? Oder gilt das nur für QNG (oder wie das heißt)?
 
P

PatMac88

Schon mal dickes Dankeschön an dich!

Meine Mutter hat die Idee mal eingebracht. Ist aber nicht zwingend notwendig.
Wir dachten das wenn Einliegerwohnung, dann so das Abstellkammer und Toilette in Richtung Garten schauen.

Lohnt sich das KFW Darlehen eigentlich noch?
 
Y

ypg

Es ist ja auch das Grundstück selbst wichtig, welches immer noch unbekannt ist. Noch dazu gibt es verschiedene Typen. Typ 1 darf zB. nur eingeschossig bebaut werden.
Darf ich fragen, ob ihr Euch überhaupt schon einmal mit Eurem Grundstück beschäftigt habt?
Also, ich meine das ganze Kleingedruckte mal gelesen, den Plan aufgezeichnet, die Grundflächenzahl ausgerechnet usw? Es bringt ja nichts, wenn wir uns damit beschäftigen und Du nicht. .
 
P

PatMac88

Danke, aber Links werden hier gelöscht.
Es ist ja auch das Grundstück selbst wichtig, welches immer noch unbekannt ist. Noch dazu gibt es verschiedene Typen. Typ 1 darf zB. nur eingeschossig bebaut werden.
Darf ich fragen, ob ihr Euch überhaupt schon einmal mit Eurem Grundstück beschäftigt habt?
Also, ich meine das ganze Kleingedruckte mal gelesen, den Plan aufgezeichnet, die Grundflächenzahl ausgerechnet usw? Es bringt ja nichts, wenn wir uns damit beschäftigen und Du nicht. .
Also es sind nur Satteldächer erlaubt. Man darf eine WE dazu bauen. Wir müssen 3m von Grundstücksgrenze weg bleiben. Garage darf ab 6m anfangen, kann aber an der Grenze gebaut werden. Man darf 3 bis zu Geschossen bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 08.09.2024
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