S
saibot
Hallo,
im Bebauungsplan von meinem Baugebiet steht diese Forderung:
Garagen und überdachte Stellplätze sind:
- freistehend nur mit Satteldach, Pultdach oder mit begrüntem Dach zulässig
- an das Hauptgebäude angebaut, nur mit Satteldach oder einem vom Hauptdach abgeschleppten Pultdach zulässig.
Ich frage mich nun, wie weit muss die Garage vom Haus weg stehen, bis sie nichtmehr angebaut ist?
Wie ist das, wenn ich eine Fertiggarage direkt ans Haus stelle? Ist die dann angebaut? Oder bedeutet angebaut, dass das Mauerwerk verbunden ist?
Ich würde gerne das Satteldach vermeiden.
im Bebauungsplan von meinem Baugebiet steht diese Forderung:
Garagen und überdachte Stellplätze sind:
- freistehend nur mit Satteldach, Pultdach oder mit begrüntem Dach zulässig
- an das Hauptgebäude angebaut, nur mit Satteldach oder einem vom Hauptdach abgeschleppten Pultdach zulässig.
Ich frage mich nun, wie weit muss die Garage vom Haus weg stehen, bis sie nichtmehr angebaut ist?
Wie ist das, wenn ich eine Fertiggarage direkt ans Haus stelle? Ist die dann angebaut? Oder bedeutet angebaut, dass das Mauerwerk verbunden ist?
Ich würde gerne das Satteldach vermeiden.