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Escroda
Nicht unbedingt. Erstens s. @Nordlys und zweitens müssten bei Dir die gleichen Ausnahmetatbestände vorliegen.Also wenn das offenbar schonmal so genehmigt wurde, kann man daraus ableiten dass sie es wieder genehmigen müssen?
Normalerweise nicht. Es soll in manchen Bundesländern die Möglichkeit geben, Befreiungen bereits vor Einreichung der Bauvorlagen einzuholen. Ob BW dazugehört und ob das überhaupt praktikabel ist, weiß ich nicht.Und kann sowas dann trotzdem im Kenntnisgabe- oder vereinfachten Genehmigungsverfahren gemacht werden?
Das wäre auch eine Möglichkeit. Die Garage zunächst weglassen und später als verfahrensfreies Vorhaben einfach bauen.Ich wette, die von Dir beschriebenen Garagen und Ports sind einfach hingestellt worden.