Garagen Anordnung Grenzbebauung

4,50 Stern(e) 4 Votes
X

XAMMAX2

Guten Morgen zusammen,

ist die Auswahl für die Firma, die mir das Haus schlüsselfertig baut, ist nun gefallen.

Jetzt geht es an die Planung bzw. Aufteilung im Grundstück.

Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist, wie ich es auf dem Bild dargestellt habe?

Sprich Grenzbebauung zur Straße, aber Tor seitlich, dass der Verkehr nicht behindert wird.

Vielen Dank
garagen-anordnung-grenzbebauung-419832-1.PNG
 
AxelH.

AxelH.

Soweit ich das sehe, ist in Bayern eine Grenzbebauung mit max. 9 Metern Gesamtlänge zulässig. Bei einer 6 x 6 Meter Garage, die an zwei Seiten auf der Grenze steht, scheint mit 12 Metern dieses Maß doch überschritten zu sein.
Hatten wir nicht auch schon woanders ("Hausanordnung gemäß Bebauungsplan/Stellplatzsatzung") diskutiert, dass der Bebauungsplan hier einen Abstand von 5 Metern zur Straße vorschreibt?
 
X

XAMMAX2

Ja richtig, das mit den 5 metern steht so geschrieben. Aber gestern meine jem. bei einer Diskussion, das wäre hinfällig, wenn man das Tor nicht zur Straße richtet. Deshalb habe ich nochmal nachgefragt.
 
AxelH.

AxelH.

Es gab ja schon mal den Hinweis, das Ganze mittels einer Bauvoranfrage mit dem zuständigen Bauamt abzuklären. Ist da was draus geworden?
 
W

Würfel*

Soweit ich das sehe, ist in Bayern eine Grenzbebauung mit max. 9 Metern Gesamtlänge zulässig. Bei einer 6 x 6 Meter Garage, die an zwei Seiten auf der Grenze steht, scheint m
Das stimmt so nicht ganz, die 9 m gelten pro Grundstücksgrenze, insgesamt (an allen 4 Grenzen) dürfen es nicht mehr als 15 m sein. Eine 6 × 6 m Garage in die Ecke zu stellen, ist also prinzipiell erlaubt. Allerdings kenne ich es aus meiner Stadt nur so, dass der Raum zur Straße frei bleiben muss, egal wo das Tor sitzt. Heißt aber nicht, dass es nicht erlaubt ist, bin gespannt was du da herausfindet!
 
W

Wugler1978

Ja richtig, das mit den 5 metern steht so geschrieben. Aber gestern meine jem. bei einer Diskussion, das wäre hinfällig, wenn man das Tor nicht zur Straße richtet. Deshalb habe ich nochmal nachgefragt.
Hallo,
wir bauen aktuell genau so in Bayern. Garage steht auf der Grenze und Garagentor + Einfahrt ist längs zur Fahrbahn.
Mussten so bauen, da wir die 5m Raum vor der Garage sonst nicht hätten einhalten können.

Gruß Steffen
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42274 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garagen Anordnung Grenzbebauung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster 53
2Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
3Nettes Grundstück, aber Bebauungsplan zu einschränkend? 21
4Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² 59
5Lage von Haus & Garage im Baufenster planen *Vorplanung* 129
6Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau 33
7Garage: Was heist "angebaut"? Dass das Mauerwerk verbunden ist? 15
8Grundriss Einfamilienhaus mit 240m² mit Einliegerwohnung 75m² und Garage 39
9Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
10Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. 11
11Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen? 22
12Vereinigungsbaulast für den Bau einer Garage 10
13Einfamilienhaus 172qm mit Garage und Sauna 54
14Garage auf Grenze über 3 Meter durch Bodenauffüllung 11
15Angebot für Friesenhaus mit Garage ok? 13
16Grundriss Einfamilienhaus 136m² mit Garage & Keller 17
17Grundrissplanung und Überdachung Garage 11
18Grenzbebauung Garage und Schuppen Max. 9 Meter -mehr geht nicht? 20
19Planungsfehler Entwässerung Garage - Haften tatsächlich wir? 12
20Grundstücksteilung Grenzbebauung 13

Oben