K
Kramer12313
Hallo Zusammen,
meine Frau und ich sind aktuell dabei in Niedersachsen ein Einfamilienhaus zu bauen.
Wir hatten uns vorgestellt eine Großraumgarage mit 5,99x8,77x2,33m(Pultdach) zu errichten.
Aufgrund unseres vorhandenen Geländes ist es notwendig an der Grenze zum Nachbarn hin zu bauen. Es gibt von Seiten des Nachbarn nur an der Grenze eine gepflasterte Einfahrt.
Die 3m Mindestabstand können nicht eingehalten werden deshalb Grenzbebauung.
Soweit mir bekannt ist es Vorschrift in Niedersachsen ab einer Größe für Garagen von mehr als 35m² (Berichtigt mich wenn es nicht stimmt) eine Baugenehmigung zu haben. Da kommen wir mit ca 54m² locker hin.
Ich hatte gelesen, dass an einer Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 Meter verbaut sein dürfen, insgesamt nicht mehr als 15m. Wäre in unseren Fall soweit in Ordnung da nur 8,77m die Garage werden wird.
Zur Frage: Kann unsere Garage in irgendeiner Art abgelehnt werden, wenn der Nachbar dieser nicht zustimmen sollte?
Wir werden hier sicherlich kein entgegenkommen in jeglicherweise zu erwarten haben.
Vielen Dank Schoneinmal im Voraus
MfG K
meine Frau und ich sind aktuell dabei in Niedersachsen ein Einfamilienhaus zu bauen.
Wir hatten uns vorgestellt eine Großraumgarage mit 5,99x8,77x2,33m(Pultdach) zu errichten.
Aufgrund unseres vorhandenen Geländes ist es notwendig an der Grenze zum Nachbarn hin zu bauen. Es gibt von Seiten des Nachbarn nur an der Grenze eine gepflasterte Einfahrt.
Die 3m Mindestabstand können nicht eingehalten werden deshalb Grenzbebauung.
Soweit mir bekannt ist es Vorschrift in Niedersachsen ab einer Größe für Garagen von mehr als 35m² (Berichtigt mich wenn es nicht stimmt) eine Baugenehmigung zu haben. Da kommen wir mit ca 54m² locker hin.
Ich hatte gelesen, dass an einer Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 Meter verbaut sein dürfen, insgesamt nicht mehr als 15m. Wäre in unseren Fall soweit in Ordnung da nur 8,77m die Garage werden wird.
Zur Frage: Kann unsere Garage in irgendeiner Art abgelehnt werden, wenn der Nachbar dieser nicht zustimmen sollte?
Wir werden hier sicherlich kein entgegenkommen in jeglicherweise zu erwarten haben.
Vielen Dank Schoneinmal im Voraus
MfG K