J
Jasmin&Stefan
Hallo zusammen,
wir sind neu hier und hoffen uns kann bei folgendem Problem geholfen werden.
Kurz zu uns:
Wir sind ein junges verheiratetes Paar (30/27 Jahre) und möchten im kommenden Jahr,
dann mit Kind, unser Eigenheim realisieren.
Gegebenheiten:
Auf dem angehängten Bild ist die angestrebte bauliche Situation visualisiert.
Fläche rechts in blau soll das Haupthaus darstellen und links wäre dann der schmalere Garagenanbau.
Das Flurstück 3423 gehört bereits der Familie.
Die Flurstücke 3423/2 und 3422 würden zugekauft werden.
Nun gab es historisch gesehen einen Tausch von diversen Flurstücken mit der Kirche
bei dem das Flurstück 3423 erworben und aufgrund der Sicht auf die Kirche
hier ein Bauverbot im Grundbuch eingetragen wurde.
Nun haben wir die Kirche auch bereits kontaktiert und diese "stimmen im Grundsatz einer Bebauung" zu.
Es müsse aber eine Nachzahlung fließen, da die Flächen damals als rein landwirtschaftliche Flächen getauscht
wurden, weshalb wir diesbezüglich "Verständnis aufbringen" müssten.
Nun haben wir unseren ursprünglichen Plan, rein auf dem Grundstück 3423 zu bauen, verworfen und würden
von der Gemeinde die angesprochenen Flächen hinzukaufen. Die Garage würden wir aber trotzdem gerne,
wie auf dem angehängten Bild ersichtlich, auf das Grundstück mit eingetragenem Bebauungsverbot bauen.
Die Kirche wäre bereit das Bebauungsverbot mittels Löschungsantrag aus dem Grundbuch entfernen zu lassen,
laut Telefonat wolle man sich dann aber am Bodenrichtwert und der überbaubaren Fläche richten, um den Betrag für die
Nachzahlung zu ermitteln.
Da das Grundstück über 800m² hat, wäre das ein riesiger Batzen Geld.
Wie auf dem Bild ersichtlich, ist das Grundstück nur zwischen 5,5 und 12,5m breit- für eine konventionelle Bebauung also
weniger bis schlecht geeignet. Zudem unterliegt es einer starken Hanglage.
Gibt es Ideen wie man mit der Kirche vorgehen könnte, um eine Nachzahlung gänzlich zu vermeiden?
Oder gibt es da bekannte Präzedenzfälle?
Wir haben auch schon überlegt einfach den Bauantrag so zu stellen aber spätestens beim Notartermin würde
dann auffallen, dass eine Grunddienstbarkeit (Bebauungsverbot) eingetragen ist.
Vielen Dank an alle Experten im Voraus :)
wir sind neu hier und hoffen uns kann bei folgendem Problem geholfen werden.
Kurz zu uns:
Wir sind ein junges verheiratetes Paar (30/27 Jahre) und möchten im kommenden Jahr,
dann mit Kind, unser Eigenheim realisieren.
Gegebenheiten:
Auf dem angehängten Bild ist die angestrebte bauliche Situation visualisiert.
Fläche rechts in blau soll das Haupthaus darstellen und links wäre dann der schmalere Garagenanbau.
Das Flurstück 3423 gehört bereits der Familie.
Die Flurstücke 3423/2 und 3422 würden zugekauft werden.
Nun gab es historisch gesehen einen Tausch von diversen Flurstücken mit der Kirche
bei dem das Flurstück 3423 erworben und aufgrund der Sicht auf die Kirche
hier ein Bauverbot im Grundbuch eingetragen wurde.
Nun haben wir die Kirche auch bereits kontaktiert und diese "stimmen im Grundsatz einer Bebauung" zu.
Es müsse aber eine Nachzahlung fließen, da die Flächen damals als rein landwirtschaftliche Flächen getauscht
wurden, weshalb wir diesbezüglich "Verständnis aufbringen" müssten.
Nun haben wir unseren ursprünglichen Plan, rein auf dem Grundstück 3423 zu bauen, verworfen und würden
von der Gemeinde die angesprochenen Flächen hinzukaufen. Die Garage würden wir aber trotzdem gerne,
wie auf dem angehängten Bild ersichtlich, auf das Grundstück mit eingetragenem Bebauungsverbot bauen.
Die Kirche wäre bereit das Bebauungsverbot mittels Löschungsantrag aus dem Grundbuch entfernen zu lassen,
laut Telefonat wolle man sich dann aber am Bodenrichtwert und der überbaubaren Fläche richten, um den Betrag für die
Nachzahlung zu ermitteln.
Da das Grundstück über 800m² hat, wäre das ein riesiger Batzen Geld.
Wie auf dem Bild ersichtlich, ist das Grundstück nur zwischen 5,5 und 12,5m breit- für eine konventionelle Bebauung also
weniger bis schlecht geeignet. Zudem unterliegt es einer starken Hanglage.
Gibt es Ideen wie man mit der Kirche vorgehen könnte, um eine Nachzahlung gänzlich zu vermeiden?
Oder gibt es da bekannte Präzedenzfälle?
Wir haben auch schon überlegt einfach den Bauantrag so zu stellen aber spätestens beim Notartermin würde
dann auffallen, dass eine Grunddienstbarkeit (Bebauungsverbot) eingetragen ist.
Vielen Dank an alle Experten im Voraus :)