konzentrieren Sie sich auf die Tatsachen
Gut jetzt! Konzentrieren wir uns mal auf die Tatsachen:
Laut Bauträger konnte man nicht wissen, dass wir die Terrasse so extrem erweitern werden (die Terrasse ist übrigens klein, was hätte man sonst machen sollen).
Dein Bauträger verkauft Dir ein Stück Haus mit Garage. Zu den Plänen gehören - eine zumindest im Bauantrag geplante - unter anderem hintere Terrasse.
Ob das nun ein Bauträger oder Generalunternehmer ist, spielt hier glaube ich eine eher untergeordnete Rolle, da der Plan der geplanten Terrasse vorliegt. An die hat man sich im optimalen Falle, ob der BT Bauherr ist oder ihr zu halten.
Wir haben extra für diese Garagennebentür gezahlt (850€). Hätten wir von diesem Problem gewusst, hätten wir nie die Tür bestellt.
Laut Bauplan ist die Tür zugänglich, weil ja dort keine Pflasterung geplant war. Bauträger ist also ohne Pflicht und Schuld.
Die Erweiterung der Terrasse wurde vom Gartengestaltung-Unternehmen vorgeschlagen, das in enger Abstimmung mit dem Bauträger steht.
Was ist bitte eine enge Abstimmung? Der Gartenlandschaftsbauer ist eine externe Firma und bekommt Aufträge durch die Empfehlung?
Bezahlt ihr den Gartenlandschaftsbauer extra?
Wie dem auch sei: der steht jetzt vor dem Sonderwunsch von Euch als Käufer und stellt fest, dass Euer Sonderwunsch so nicht durchführbar ist. Ist das bis jetzt so richtig
@pim1985 ?
Wenn man so was vorschlägt, muss man zuerst auf die Gefahren hinweisen und nicht so tun, als ob der Bauherr schuld ist.
Schuld ist bis jetzt also keiner! Es steht der Sonderwunsch im Raum. Dann die Fachleute, die sagen, dass es so nicht umsetzbar ist.
Also muss man als Käufer eben etwas mit seinen Wünschen zurückrudern, wo ist das Problem?
2. die Terrasse bleibt wie geplannt, jedoch macht man eine Absenkung / Plateu rund um die Garagennebentür
Nochmal: da wird sich nichts sammeln, wenn man richtig pflastert bzw. die richtigen Steine aussucht und es richtig ausführen lässt. Sammeln, zb Laub, tut sich grundsätzlich in Ecken, also Eurer Garagenecke,… aber da vorn anscheinend Süd oder West ist, dürfte man davon ausgehen, dass mangels Wind das keine Rolle spielt.
Und meine persönliche Meinung:
ja, genau, wir haben die Terrasse erweitert.
Darfst du auf dem kleinen Grundstück überhaupt eine so große Terrasse bauen? Wie ist deine Grundflächenzahl und welche Grundflächenzahl ist erlaubt?
Das darf ich, aber das ist nicht das Thema.
Doch, ist indirekt Thema, weil der genehmigte Plan seine Berechtigung hat, Du Dich dem genehmigten Plan widersetzen möchtest, indem Du alles zupflastern möchtest und nun - indirekt - jmd die Schuld geben möchtest.
Ich glaube zusätzlich, dass der BT sicherlich schon mit den Häusern und Terrassen die Grundflächenzahl der 244,5qm nahezu ausgereizt hat.
Hätten wir von diesem Problem gewusst, hätten wir nie die Tür bestellt.
Schon mal überlegt: Du hättest dieses Problem gar nicht, wenn Du nicht diesen Sonderwunsch hättest.
Da ich davon ausgehe, dass die Neigung der Terrasse schon in die Rechnung des Garten- und Landschaftsbauers einbezogen ist, würde ich ihn da machen lassen, bevor die Garagensubstanz (Tür) angegriffen wird Auch mit einer flachen Stufe lässt es sich gut leben. So wie ich es sehe, ist das Haus inkl Garage so 15,5 Meter lang. Wenn man den Garten vorn sieht, scheint es tatsächlich, dass hinter der Garage Schluss mit dem Grundstück ist (24 Meter) Also rollt da kein großes Gefährt oder gar Schubkarre durch… und eine Wegführung von Regenwasser muss auch gewährleistet werden, also ein Abfluss fürs Regenwasser… ich wüsste jetzt nichts, was der Idee des Garten-Landschaftsbauers entgegenzusetzen wäre. Man kann dann vor der Tür Richtung Haus eine Stufe und quer eine Neigung für den Grill verlegen, dass der rollen kann. Das bringt auch gleich mal etwas Schwung in die Versiegelung ;) Ich würde da persönlich überhaupt keinen großen Aufriss machen.
Ps in Foren ohne Fachpersonal duzt man sich