Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Bieber0815

Unklare, missverständliche Regelungen im Vertrag gehen im Zweifel immer zu Lasten des Schwächeren (hier der Käufer, also Du).

Ob der Bauträger sauer wird oder nicht ... Im Vertrag muss sich das widerfinden, was vorher besprochen wurde. Alles andere sind Tippfehler, Übertragungsfehler ... Ich würde den Notar fragen, warum das da so drin steht. Danach sieht man weiter.
 
77.willo

77.willo

Schreib deinem Vertragspartner eine kurze Mail. Haben wir in dieser Phase ständig gemacht und war deren Daily Business.
 
B

Bieber0815

Also beim Notar es ansprechen und nicht vorher?
Vorher! Wenn der Notar in rasend schneller Geschwindigkeit den Text verliest, können nur ausgekochte Schlitzohren noch intervenieren. Wenn der Bauträger dann sagt "normale Formulierung, machen wir immer so" und der Notar freundlich lächelt, stehst Du dumm da. Vielleicht bist Du ja abgebrüht genug ... Ziel sollte sein, vor dem Notartermin den endgültigen Vertragstext zu kennen und mit diesem einverstanden zu sein.
 
Nordlys

Nordlys

Es muss zuvor klar sein, ist das ein Schreibfehler oder ist das mit Willen so gemacht! Warum? Wenn mit Willen.
Ausser kleinere Schreibfehler muss vor Beurkundung der Text klar sein. Ich erinnere eine echt peinliche Situation aus dem letzten Jahr. Verkauf eines Teilstückes eines Ackers an den Besitzer eines Ladens zwecks Verkaufsflächenerweiterung. Text klar, Preis verhandelt, Kollege und ich haben Beschluss und Vollmacht zur Unterschrift. Der Marktbesitzer will nun auf dem Notartermin nachverhandeln und die Neuvermessungskosten noch uns aufdrücken. Schweigen. Notar...was nun, ich hab nicht unendlich Zeit. Wir sagen dann, wir haben Beschluss für den Text, für sonst nichts. Stehen auf und verabschieden uns...da knickt er ein. War das nötig? Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 17.02.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3174 Themen mit insgesamt 69682 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
2Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
3Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
4Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
5Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19
6Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
7Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
8Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
9Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
10Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
11Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
12Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
13Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
14Fliesen andere Hersteller finden / Bauträger Bemustern 13
15Angebot Bauträger für Einfamilienhaus - Sind die Baukosten in Ordnung? 16
16Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger 36
17Bauträger - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? 11
18Bauträger lässt sich Umplanung teuer bezahlen - gerechtfertigt? 12
19Bauvorhaben mit Bauträger ohne offiziellen Bauplan anzahlen? 12
20Bauträger baut nicht nach Plan 14

Oben