Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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Bieber0815

Unklare, missverständliche Regelungen im Vertrag gehen im Zweifel immer zu Lasten des Schwächeren (hier der Käufer, also Du).

Ob der Bauträger sauer wird oder nicht ... Im Vertrag muss sich das widerfinden, was vorher besprochen wurde. Alles andere sind Tippfehler, Übertragungsfehler ... Ich würde den Notar fragen, warum das da so drin steht. Danach sieht man weiter.
 
77.willo

77.willo

Schreib deinem Vertragspartner eine kurze Mail. Haben wir in dieser Phase ständig gemacht und war deren Daily Business.
 
B

Bieber0815

Also beim Notar es ansprechen und nicht vorher?
Vorher! Wenn der Notar in rasend schneller Geschwindigkeit den Text verliest, können nur ausgekochte Schlitzohren noch intervenieren. Wenn der Bauträger dann sagt "normale Formulierung, machen wir immer so" und der Notar freundlich lächelt, stehst Du dumm da. Vielleicht bist Du ja abgebrüht genug ... Ziel sollte sein, vor dem Notartermin den endgültigen Vertragstext zu kennen und mit diesem einverstanden zu sein.
 
Nordlys

Nordlys

Es muss zuvor klar sein, ist das ein Schreibfehler oder ist das mit Willen so gemacht! Warum? Wenn mit Willen.
Ausser kleinere Schreibfehler muss vor Beurkundung der Text klar sein. Ich erinnere eine echt peinliche Situation aus dem letzten Jahr. Verkauf eines Teilstückes eines Ackers an den Besitzer eines Ladens zwecks Verkaufsflächenerweiterung. Text klar, Preis verhandelt, Kollege und ich haben Beschluss und Vollmacht zur Unterschrift. Der Marktbesitzer will nun auf dem Notartermin nachverhandeln und die Neuvermessungskosten noch uns aufdrücken. Schweigen. Notar...was nun, ich hab nicht unendlich Zeit. Wir sagen dann, wir haben Beschluss für den Text, für sonst nichts. Stehen auf und verabschieden uns...da knickt er ein. War das nötig? Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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