N NatureSys 18 Mai 2020 Teilen #19 Gala-Arbeiten beim Neubau können problemlos in dem Umfang von der Steuer abgesetzt werden wie sie nach der Bezugsbereitschaft/dem Einzug ins Haus entstehen. Auch schon im Jahr des Einzugs, wenn die Arbeiten erst nach dem Einzug durchgeführt werden.
Gala-Arbeiten beim Neubau können problemlos in dem Umfang von der Steuer abgesetzt werden wie sie nach der Bezugsbereitschaft/dem Einzug ins Haus entstehen. Auch schon im Jahr des Einzugs, wenn die Arbeiten erst nach dem Einzug durchgeführt werden.