GelbesT
Hallo,
wir planen in Brandenburg ein Gartenhaus zu bauen. Laut BbgBO dürfen wir ja 75m³ umbauter Raum dafür haben. Allerdings sagt der Bebauungsplan noch aus, dass bei Grundflächen von mehr als 20m² ein Steildach vorgesehen ist.
Geplant war eigentlich ein 5x6x2,4m Gartenhaus zu bauen. Ich möchte aber kein Steildach haben.
Nun stell ich mir die Frage, ob ich nicht einfach zwei Gartenhäuser baue, statt einem großen. Jeweils getrennte Fundamente. Darf ich das? Natürlich unter Berücksichtigung der Grundflächenzahl!?
wir planen in Brandenburg ein Gartenhaus zu bauen. Laut BbgBO dürfen wir ja 75m³ umbauter Raum dafür haben. Allerdings sagt der Bebauungsplan noch aus, dass bei Grundflächen von mehr als 20m² ein Steildach vorgesehen ist.
Geplant war eigentlich ein 5x6x2,4m Gartenhaus zu bauen. Ich möchte aber kein Steildach haben.
Nun stell ich mir die Frage, ob ich nicht einfach zwei Gartenhäuser baue, statt einem großen. Jeweils getrennte Fundamente. Darf ich das? Natürlich unter Berücksichtigung der Grundflächenzahl!?