Danke für den Tipp
@Jochen104. Ich habe gestern bei unserer Gemeinde angerufen und erfahren, dass Gartenwasserzähler erlaubt sind. Wir müssen nur nach erfolgter Installation den Zähler anzeigen Am Ende des Jahres dann den Zählerstand durchgeben. Das kommt uns sehr gelegen, weil wir nächste Woche anfangen wollen Rasen zu sähen.
Vom Gartenbrunnen sehen wir erst mal ab, wir liegen im Einzugsgebiet eines Tagebaus, wodurch der Flurabstand gute 22m beträgt (künstliche Absenkung). Da müßten wir noch mal rechnen ob, sich das bei 350m² Rasenfläche lohnt.
Daten zum Zustand "eures" Grundwassers könnt ihr bei den Kreisumweltämtern erfragen. Interessant ist hier noch die Plattform ELWAS-WEB (NRW).
Vielleicht kurz zu den Gartenwasserbrunnen aus der beruflichen Praxis: In den meisten Gemeinden in NRW sind sie erlaubt. Brunnen sind
eigentlich anzeigepflichtig (macht ja dann der Brunnenbauer
eigentlich ), aber häufig genug geschieht das nicht. Problematisch wird das erst, wenn die Umweltbehörde im Umkreis einen Grundwasserschaden entdeckt. Sind die Brunnen bekannt, kann schneller untersucht werden ob das Wasser belastet ist (zusätzlich zu den anderen Messstellen) und das Gießen zumindest temporär zu unterlassen ist. Feldfrüchte nehmen Schadstoffe unterschiedlich gut auf. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass sich durch Gießen die Schadstoffe zusätzlich im Boden ablagern .
Gruß Rina