B
Bauexperte
Im regulären Bauantragsverfahren prüft die Bauaufsicht und weitere beteiligte Stellen nicht nur den Bauantrag sehr sorgfältig, sondern kommen auch auch zu fixen Terminen auf die Baustelle. Im vereinfachten genehmigungsverfahren gibt es lediglich Stichproben, es sei denn, ein "freundlicher" Mensch hat einen Tipp gegeben. Dann wird aus der Stichprobe eine fallbezogene Prüfung....allerdings ganz so blöd und blind ist das Bauamt nicht, wie manch einer gerne annimmt.
Ich gehe davon aus, daß dies nicht nur für NRW gilt, sondern bundesweit so oder vergleichbar gehändelt wird. Insofern würde ich es immer vermeiden, von der Baugenehmigung abzuweichen; wenn in diesen Fällen zwar häufig Geldstrafen ausgesprochen werden, gibt es auch die Fälle, in welchen zurückgebaut werden muß. Nur - auch Strafeuronen tun weh
Liebe Grüsse, Bauexperte