J
Jokidee
Seit 21 Jahren haben wir eine Gebäudeversicherung bei der RuV und nie einen Schaden gemeldet.
Nun hatten wir im vorherigen Jahr 2 Wasserschäden die allerdings nicht von uns verursacht wurden.
Es handelt sich jeweils um Haftpflichtschäden der Verursacher.
Fall 1: Rohrbruch beim Nachbarn (Doppelhaushalte) Nachbar war im Urlaub. Unsere Haushälfte wurde durch diesen Wasserschaden auch in Mitleidenschaft gezogen. Den schaden habe ich der RuV gemeldet. Hier teilte man mir mit dass die RuV alles regulieren und sich dann das Geld von der Haftpflichtversicherung des Nachbarn wieder zurückholt. Ich teilte der RuV noch die Schadennummer der Haftpflicht des Nachbarn mit.
Fall 2: Wir hatten eine Rohrverstopfung im Außenbereich des Gebäudes. Der von und beauftragten Rohr-einiger musste sein Reinigungsgerät in unserem Heizkeller anschließen. Deshalb zog er den Netzstecker der Hebeanlage für das Kondenswasser der Heizung. Leider vergaß er diesen wieder einzustecken. Nach 2 Wochen bemerkten wir dass sich außen im Flur die Tapeten lösen und entdeckten wir den Grund, der Heizraum stand unter Wasser weil die Hebeanlage überlief. Wir meldeten den Schaden dem Verursacher der uns mitteilte dass seine Haftpflicht die Kosten übernimmt. Zusätzlich meldeten wir die Sache wieder der RuV die uns wieder mitteilte dass sie alles erledigen und sich den Betrag wieder von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurückholt. Auch hier teilten wir der RuV die Schadennummer der Versicherung des Verursachers mit.
Und nun kommt das was wir nicht verstehen. Der schaden wurde von der RuV geregelt und nun hat uns die RuV aufgrund 2 Vorschlägen im Jahr gekündigt…. und das obwohl keiner der beiden Schäden von uns verursacht wurde und sich die RuV die Summe von den gegnerischen Haftpflichtversicherungen zurückholen kann.
Aus diesem Grund raten wir allen dringend ab eine Versicherung bei der RuV abzuschließen.
Ergänzend sei noch anzumerken dass der Außendienst-Mitarbeiter der RuV vor Kündigung noch bei uns angerufen hat und uns anbot die Versicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung weiterzuführen. Weiterhin wurde und vorgehalten dass wir ja “Einvertragskunden“ seinen und dass wir ja über die Kündigung noch reden könnten wenn wir weitere unserer Versicherungen wie z.B. Haftpflicht, Hausrat etc. zur RuV umziehen wovon wir allerdings aufgrund der Geschäftspraktiken bei der Gebäudeversicherung Abstand nahmen.
Nun hatten wir im vorherigen Jahr 2 Wasserschäden die allerdings nicht von uns verursacht wurden.
Es handelt sich jeweils um Haftpflichtschäden der Verursacher.
Fall 1: Rohrbruch beim Nachbarn (Doppelhaushalte) Nachbar war im Urlaub. Unsere Haushälfte wurde durch diesen Wasserschaden auch in Mitleidenschaft gezogen. Den schaden habe ich der RuV gemeldet. Hier teilte man mir mit dass die RuV alles regulieren und sich dann das Geld von der Haftpflichtversicherung des Nachbarn wieder zurückholt. Ich teilte der RuV noch die Schadennummer der Haftpflicht des Nachbarn mit.
Fall 2: Wir hatten eine Rohrverstopfung im Außenbereich des Gebäudes. Der von und beauftragten Rohr-einiger musste sein Reinigungsgerät in unserem Heizkeller anschließen. Deshalb zog er den Netzstecker der Hebeanlage für das Kondenswasser der Heizung. Leider vergaß er diesen wieder einzustecken. Nach 2 Wochen bemerkten wir dass sich außen im Flur die Tapeten lösen und entdeckten wir den Grund, der Heizraum stand unter Wasser weil die Hebeanlage überlief. Wir meldeten den Schaden dem Verursacher der uns mitteilte dass seine Haftpflicht die Kosten übernimmt. Zusätzlich meldeten wir die Sache wieder der RuV die uns wieder mitteilte dass sie alles erledigen und sich den Betrag wieder von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurückholt. Auch hier teilten wir der RuV die Schadennummer der Versicherung des Verursachers mit.
Und nun kommt das was wir nicht verstehen. Der schaden wurde von der RuV geregelt und nun hat uns die RuV aufgrund 2 Vorschlägen im Jahr gekündigt…. und das obwohl keiner der beiden Schäden von uns verursacht wurde und sich die RuV die Summe von den gegnerischen Haftpflichtversicherungen zurückholen kann.
Aus diesem Grund raten wir allen dringend ab eine Versicherung bei der RuV abzuschließen.
Ergänzend sei noch anzumerken dass der Außendienst-Mitarbeiter der RuV vor Kündigung noch bei uns angerufen hat und uns anbot die Versicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung weiterzuführen. Weiterhin wurde und vorgehalten dass wir ja “Einvertragskunden“ seinen und dass wir ja über die Kündigung noch reden könnten wenn wir weitere unserer Versicherungen wie z.B. Haftpflicht, Hausrat etc. zur RuV umziehen wovon wir allerdings aufgrund der Geschäftspraktiken bei der Gebäudeversicherung Abstand nahmen.