Wenn Du in der Grundstücksplanung die Zuwegung gleich mit berücksichtigst hast Du später weder ein Problem hinsichtlich der Attraktivität, noch irgendeinen Ärger, wenn das hintere Grundstück mal bebaut werden sollte. Eine Möglichkeit wäre auch die Grundstücke im Grundbuch zu teilen und aus einen Zuwegungsstreifen als Gemeinschaftsgrundstück mit einer Unteilbarkeitserklärung beiden Grundstücken zuzuschlagen. Die Regeln für die Grenzbebauung würde ich mir ansehen um die Größe des Baufensters zu bestimmen.