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ypg
Das müssten zb die Gehwege sein. Die gehören ja, wenn vorhanden, zur Straße, sind aber nicht befahrbar.Ich finde keine Definition zu "nicht befahrbarer Straßenbestandteil".
Du musst trennen zwischen Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten!!! Du sagtest, bei Euch gibt es keinen Gehweg… !Grundstückszufahrten
1) Die nicht zum Befahren bestimmten Straßenbestandteile dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonderen Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.
(2) Gehwegüberfahrten sind vom Träger der Straßenbaulast herzustellen, zu ändern und in Stand zu halten.