Exakt wegen o. g. Problematik ja meine Frage: Ist
definitiv gesichert, dass die Vorbebauung nicht selbst schon auf dem Schutt stand?
Wenn ja, kann der ausschließlich aus dem Abbruch, der vor kurzem erfolgte stammen - und das wäre dann m. E. nicht legal, sofern im Vertrag nicht ausgerechnet dieser „Sonderentsorgungsweg“ festgelegt wurde. Wurde aber nicht.
@Ralf1101 Wenn du o. g. Frage sicher beantworten kannst ( was genau war vorher? ), muss der Schuldige doch mit Sicherheit das für die Entsorgung zuständige Unternehmen sein, wenn da sicher vorher nichts war.
Die werden es wahrscheinlich trotzdem abstreiten, dann musst du die Beweispflicht antreten. Würde ich mir an deiner Stelle direkt am Anfang (also jetzt schon) fachanwaltliche Beratung kosten lassen, was man da genau tun kann und muss, um das beste Blatt für diese Situation auf der Hand zu haben. Dein Ansatz, die früheren Nutzungen des Grundstücks herauszufinden, ist in jedem Fall richtig.
Wäre schön, wenn du uns hier von Zeit zu Zeit auf dem Laufenden hältst, könnte lehrreich sein.
Für dich einfach mehr als ärgerlich.