Also ich würde nicht direkt einen Anwalt einschalten, sondern mich erst mal in Ruhe genau informieren:
- Hast du den Bebauungsplan denn schon mal selbst genau gelesen? Steht dort wirklich, dass zwingend nur 2 Vollgeschosse erlaubt sind?
- Wer genau wollte den Bauantrag einreichen? Dazu muss man ja vorlageberechtigt sein, also Architekt, BauIng, etc.
- Falls im Bebauungsplan wirklich 2 Vollgeschosse vorgeschrieben sind, würde ich mal mit deinem Bauordnungsamt sprechen, ob die sich eine Ausnahme vorstellen können. In der Regel ist es ja unproblematischer kleiner als erlaubt zu bauen, als größer.
- Ggf. reicht man den Bauantrag einfach trotzdem so ein und hofft, dass es so genehmigt wird.
- Ansonsten würde ich mal mit Town & Country besprechen was zu ändern wäre, dass das Haus 2 Vollgeschosse bekommt. Vielleicht reicht da schon ein etwas höherer Drempel / Kniestock oder ein etwas flacheres Dach oder eine etwas höhere lichte Raumhöhe im OG.
Die meisten Leute haben eher das Problem, dass 2 Vollgeschosse nicht erlaubt sind und müssen das Haus auf 1 Vollgeschoss (1,5 gibt es so nicht) drücken.