Q
quisel
Hallo zusammen,
mir stellt sich mal wieder eine Frage in Kombination mit unserer Dachterrasse auf einem Flachdach. Bundesland um das es geht ist Hessen. Es existiert ein Bebauungsplan, der die im Anhang dargestellten textlichen Festsetzungen trifft.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist. Kennt sich da einer von euch mit aus?
Vielen Dank schon mal und Grüße,
quisel
mir stellt sich mal wieder eine Frage in Kombination mit unserer Dachterrasse auf einem Flachdach. Bundesland um das es geht ist Hessen. Es existiert ein Bebauungsplan, der die im Anhang dargestellten textlichen Festsetzungen trifft.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Geländer (offen aus Metallstäben oder mit Glaselementen) nach diesen Festsetzungen zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen ist. Kennt sich da einer von euch mit aus?
Vielen Dank schon mal und Grüße,
quisel