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nordanney
Warum?Ich "könnte" mir vorstellen, daß Du -unter den Voraussetzungen des TE- dann ganz geschmeidig die "A-Karte" gezogen hättest ;)
Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich habe als TE einen Bauantrag gestellt, der bewilligt wurde ==> alle Vorgaben des B-Plans bzw. der Gemeinde
eingehalten. Mit welchem Recht fordern sie dann noch einen Werkvertrag an (sofern es überhaupt einen Werkvertrag gibt - wir hätten z.B. keinen vorlegen können, da Einzelgewerkevergabe)?
Wenn es eine entsprechende Verpflichtung gibt (Standardfrage für Juristen: Wo steht das?), dann wäre es ja auch i.O. - ansonsten wüsste ich nicht, was die Gemeinde mein Werkvertrag angeht. Am besten noch die Finanzierung der Bank und einen Eigenkapital-Nachweis einreichen, damit auch die Sicherheit besteht, dass das Haus auch gebaut werden kann;)
P.S Ich streite mich gerne mit meiner Gemeinde. Hat auch schon viel für unser Baugebiet gebracht (da gibt es auch andere Streitwillige) - ein Streit muss aber immer in vernünftigen Bahnen verlaufen.:cool: