Hallo,
ist die Wand, in der sich die Glasbausteine befinden, eventuell direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut?
Dann muss, im Zweifel, nicht nur der Brandschutz, sondern eventuell auch der Sichtschutz berücksichtigt werden.
In einem Objekt im Bekanntenkreis gibt es auch ein "Fenster" aus Glasbausteinen in einer auf der Grundstücksgrenze stehenden Wand - diese darf, laut Aussage des Bekannten, nicht gegen ein "normales" Fenster ausgetauscht werden, da in BW Fenster in "Grenzmauern" laut Aussage des örtlichen Bauamtes, nicht zulässig sind.
Grüße,
Dirk