Genehmigung Bauamt

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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D

DG

Eher, weil die Fassade verändert wird.
Jein. Wenn ich es richtig interpretiere wird hier irgendwo der Standardabstand von 6m (5m) zwischen Gebäuden unterschritten, dennoch soll ein Fenster in eine Wand. Das geht aus brandschutztechnischer Sicht nur, wenn das Glas die gleichen Eigenschaften aufweist wie die Wand, also vermutlich F90.

Die Glasbausteine wären heutzutage auch nicht mehr zulässig (Sachlage NRW), haben aber vermutlich Bestandsschutz.

@Nescool: je nach Größe des Fensters würde ich mir eher Gedanken um die Kosten für das Fenster als um die Baugenehmigung machen. Solche Fenster sind deutlich teurer als die normale Ausführung.

MfG
Dirk Grafe
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

ist die Wand, in der sich die Glasbausteine befinden, eventuell direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut?

Dann muss, im Zweifel, nicht nur der Brandschutz, sondern eventuell auch der Sichtschutz berücksichtigt werden.

In einem Objekt im Bekanntenkreis gibt es auch ein "Fenster" aus Glasbausteinen in einer auf der Grundstücksgrenze stehenden Wand - diese darf, laut Aussage des Bekannten, nicht gegen ein "normales" Fenster ausgetauscht werden, da in BW Fenster in "Grenzmauern" laut Aussage des örtlichen Bauamtes, nicht zulässig sind.

Grüße,

Dirk
 
D

DG

Sichtschutz hat eine ganz ähnliche Reichweite wie Brandschutz. In NRW wird bei grenzständigen Wänden mit Fenstern eine Freiflächenbaulast von 5m gefordert, d.h. das Gebäude des Nachbarn dürfte 5m von der Grenze weg sein. Dabei ist es bei Neubauten unerheblich, ob man durch die Scheibe tatsächlich was sieht - auch Glasbausteine werden wie ein normales Fenster betrachtet. Auf Grund der Abstandsflächenproblematik sind aber meistens eh 2 x 3m gefordert, wenn es sich jeweils um Wohnräume handelt.

Die 5m kommen also überhaupt nur in Betracht, wenn das Fenster in einer Garage sitzt - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Brandschutztechnisch hat man bei 6m (Standard) kein Problem, 5m sind ausreichend, aber wenn es weniger als 5m werden, muss der Brandschutz einzeln prüfen und ggflls. eine Stellungnahme/Abweichung schreiben und begründen. Sichtschutz ist da meiner Meinung nach die geringere Hürde.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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