Generalunternehmen verweigert Weiterbau - Wie dagegen vorgehen?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Nordlys

Nordlys

Sachlich hast Du recht. Nur lies nochmal, was der TE weiter oben wie beschreibt. Und man kennt nur seine Version der Story. Es scheint, so höre ich es raus, atmosfärisch hier was quer gelaufen zu sein, was den GU dazu verleitet, so zu reagieren.Ihr müsst alle immer bedenken, die GU s und BU s können gut und gern auf 300 tsd. und einen Auftrag verzichten. Sie wissen eh nicht, was zuerst gemacht werden sollte. Bücher sind gut voll. Immer noch.
Wenn derGU befürchtet, mit diesem Kunden sich Prozesse und Ärger einzuhandeln zieht er eben Bremse. Und jeder Bauherr hat doch neben Recht und Gesetz auch ein Ziel, er will fertiges Haus. Daher bleibt nur kooperatives, höfliches, im Ton anständiges Verhalten. In aller Regel ist das zielführend. Unsere Bodenplatte wurde erst auch falsch abgesteckt, es wurden zwei Grenzpflöcke verwechselt. Ich entdeckte es, die Streifen waren schon gebaggert und betoniert, die Platte selbst noch nicht. Der GU korrigierte umgehend, ich redete mit ihm, was machen wir mit den Betonstreifen? Die sind nun nicht ganz bündig zu den Wänden.Vorschlag, wir machen sie da wo nötig einfach breiter. So getan, Haus steht. Setzrisse bislang einer, und der ist klein. Gutachter? Ing.? Tralala? Nein, ein ehrliches Wort. Das genügt m.E. Karsten
 
B

Bieber0815

Nach meiner laienhaften Einschätzung geht die Eskalation klar vom GU aus.
Sehe ich auch so! Der Fragesteller sollte nichts unterschreiben und nichts sagen ... ohne seinen Anwalt ;-). Also: Zum Fachanwalt für Baurecht gehen, sich dort beraten lassen und dann (ggf. informell, ohne anwaltlichen Briefkopf) dem GU antworten.

Bis dahin nicht irre machen lassen! Auf 11 Tage oder zwei Wochen oder auch einen Monat wird es nicht ankommen, wenn ihr in ein, zwei Jahren im hoffentlich mangelfreien Haus lebt. Die Bauzeit ist stressig, aber das geht auch vorbei ...
 
B

Boltiker

Ich verstehe das so: Der GU macht Pfusch an der Sohlplatte und versucht den auch noch zu vertuschen. Eine Bodenplatte zu verlängern ist alles andere als trivial. ICH hätte die kurze Bodenplatte sprengen lassen oder 20 Jahre Gewährleistung mit Bürgschaft verlangt. Sein GU will aber offenbar keinen vereinbarten Endtermin halten und außerdem, dass der Bauherr auf seine Rechte, die aus der Bauzeitverlängerung entstehen, verzichtet. Und dann soll er wohl noch auf "Minderungsansprüche" verzichten. Entweder kann der GU nachweisen, dass die Ausführung dem vertraglich geschuldeten entspricht und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Dann braucht er keinen Schadenersatz/Minderung fürchten. Wenn er nicht ordentlich gearbeitet hat, wäre es für den Bauherren doch unzumutbar, wenn eine Minderung ausgeschlossen wird. Nach meiner laienhaften Einschätzung geht die Eskalation klar vom GU aus. Hier nichts zu unternehmen ist der kürzeste Weg zu RTL2. Das hat doch mit Rumpelstilzchen nichts zu tun.
Danke, das sehe ich genauso wie Sie.

Der GU gibt 15 Jahre Gewährleistung ohne Bürgschaft auf die Problemstellen, nicht auf die gesamt Sohlplatte. Die Bürgschaft ist auch noch ein Punkt, bei dem wir noch verhandeln müssen.
Bei den ganzen tel. Gesprächen ist auch der Begriff "merkantiler Minderwert" gefallen. Der GU befürchtet, dass wir deswegen kurz vor Ende des Baus Schadenersatz verlangen könnten.

Wir hatten sofort nach Bekanntwerden des Problems gesagt, die sollen die Sohlplatte komplett neu erstellen, was die nicht wollten. Die Verlängerung war ja bereits fertig. Dafür hat der Rohbauer schnell gesorgt. Sonst hätte man wahrscheinlich die Neuerstellung der Platte auch einfacher durchsetzen können.

Beim letzten tel. Gespräch steht diese Option wieder im Raum, aber die Bauzeitverlängerung soll wieder auf unsere Kosten gehen! Dies würden sie mit einem anderen Rohbauer durchführen. Rückbau, einen neuen RB finden, der passend Zeit hat, Erstellung, da geht mindestens ein halbes Jahr drauf, schätze ich.
 
B

Boltiker

Gutachter? Ing.? Tralala? Nein, ein ehrliches Wort. Das genügt m.E. Karsten
Ja, es genügt. Wenn man richtig vorgeht. Warum hat der Rohbauer den Fehler verschwiegen und die Platte stillschweigend verlängert? Angeblich hätte er mit dem Statiker telefoniert, der sein OK gab. Warum wusste der GU davon nichts, als die Verlängerung schon fertig war?

Wir waren an dem Tag um 12:00 Uhr an der Baustelle, eigentlich wg. einer anderen Sache. Meiner Frau kam die Sohlplatte zu klein vor. Wir haben den Erker gemessen, aber da wir die Zeichnung mit den Maßen nicht dabei hatten, sind wir um 18:00 Uhr noch mal hingefahren. Und oh, Überraschung, der Erker wurde verlängert und gegossen und die Platte für das Gießen vorbereitet. Das neuen Fundament war schon fertig! Alles in 6 Stunden!!! Und wie geschrieben, der Statiker hat erst 3 Wochen später den Bericht erstellt. Von welchem Vertrauen oder ehrlichen Wort kann man bei solchem Vorgehen noch reden???

Aus den oben genannten Gründen haben wir einen Sachverständigen eingeschaltet. Das Vorgehen war einfach unprofessionell und grob fahrlässig!
 
Nordlys

Nordlys

Mein Reflex war zu schreiben, ich hätte so und so. aber das ist eigentlich quatsch, denn erstens nützt es nun nichts mehr und zweitens weiss ich gar nicht, was isch in Deiner haut steckend getan hätte.
Ich kann nur sagen, was ich nun täte:
Definieren: Ich will pünktlich ins Haus.
Es soll i.O. sein. Mängelfrei.
Das wäre die Basis, die ich mit dem GU bereden würde:
1) Ist das nun fachlich ok? Legen Sie die Hand dafür ins Feuer?
2) Dann ist da kein Schaden. Somit kein Schadenersatz. Ich werde nichts fordern, wenn Sie mir versichern können, alles sei nun i.O.
Dann lass uns den Mist ad acta legen und weiter bauen.
So ungefähr führte ich ein Gespräch mit dem GU. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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