KlaRa
Moderator
Hallo "Ricard0".
Zum momentanen Zeitpunkt würde ich die Finger weglassen von Lösungen mit DIY-Charakter!
Hattest Du einen Planer/Architekten oder GU?
Dann sollte dieser von Dir beschriebene Umstand schriftlich beanstandet werden. AUs den Plänen kann man die planerischen Höhenangaben nachvollziehen. Und der "verbindliche Meteriss", den gibt es entweder noch in Deinem Haus, er wurde wahrscheinlich überputzt und muss nur freigekrazt werden, um die relativen Bauhöhen (des Estrichs und auch der Türzargen) nachvollziehen zu können.
Oder im Streitfall kann der Meteriss auch durch ein Vermessungsbüro neu erstellt werden.
Das wäre aus meiner Sicht gesehen die sinnvollste der Möglichkeiten.
Alles andere ist Kaschierung hoch zehn, nach dem Motto "Augen zu und durch".
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Gruß: KlaRa
Zum momentanen Zeitpunkt würde ich die Finger weglassen von Lösungen mit DIY-Charakter!
Hattest Du einen Planer/Architekten oder GU?
Dann sollte dieser von Dir beschriebene Umstand schriftlich beanstandet werden. AUs den Plänen kann man die planerischen Höhenangaben nachvollziehen. Und der "verbindliche Meteriss", den gibt es entweder noch in Deinem Haus, er wurde wahrscheinlich überputzt und muss nur freigekrazt werden, um die relativen Bauhöhen (des Estrichs und auch der Türzargen) nachvollziehen zu können.
Oder im Streitfall kann der Meteriss auch durch ein Vermessungsbüro neu erstellt werden.
Das wäre aus meiner Sicht gesehen die sinnvollste der Möglichkeiten.
Alles andere ist Kaschierung hoch zehn, nach dem Motto "Augen zu und durch".
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Gruß: KlaRa