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Das würde ich sogar glatt als ein unbequemes Stufenmaß bezeichnen. Das ist für Prinzessinnen, die in Ballkleidern mit langen Schleppen die Treppe majestätisch hinabschreiten wollen - eine m.E. im Wohnhaus-Alltagsgebrauch eher seltene Anwendung.Ergo darf bei einer 27 cm Tiefe die Höhe "nur" 15 cm betragen. [...] Fazit: Glaube diese Bequemlichkeitsformel ist für den "Otto Normalverbraucher" zu streng