Nochmal aufgedröselt: Ihr habt 2 Grundpfandrechte, wahrscheinlich Grundschulden, eintragen lassen, eine über 164.400 EUR und eine über 193.300 EUR. Außerdem wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen, der zugrundeliegende Wert wurde wegen einer von euch übernommenen Bauverpflichtung gem. § 50 Nr. 3 a Gerichts- und Notarkostengesetz um 20% erhöht, 145.255 EUR + 20 % = 174.306 EUR Wert für Vormerkung.