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Wie meinst Du das denn ? - unter der Spitze eines Eisberges ist meist auch der Rest, d.h. wo Wasserflecken sind, ist auch Feuchtigkeit drin, d.h. auch Spätschaden-Zeitbomben. Wenn die Handwerker des Bauvorhabens die Schadenbehebungen am Bestandsgebäude "miterledigen", kostet das extra, und war vom Finanzierer der Baumaßnahme nicht eingeplant. Auf die Kostenstelle "Baumaßnahme" gehört es ja auch nicht, sondern ist hier von der Schlampigkeit des Architekten verursacht. Hier wurde ja nicht der Baufortschritt der neuen Wohneinheit geschädigt, sondern die Substanz des aufgestockten Gebäudes. Ein Architekt kann als Regisseur der Gesamtmaßnahme nicht wie ein einzelner Beteiligter sagen, er habe angenommen, dafür sorge ein Nachbargewerk. Er kann nicht ernsthaft gehofft haben, in diesem Jahr sei Regen ausnahmsweise nicht naß. Zudem muß ihm klar sein, daß Feuchtigkeitseindrang im Februar zusätzlich auch frieren kann, und somit "Sprengkraft besitzt". Als Fachmann muß man die Dimension dieser Gefahr erkennen, über die man nicht für eine Kiste Bier flott mal drüberweißelt.Lohnt das ganze zu klagen oder können es die Handwerker mitmachen