Zaba hat es auf den Punkt gebracht. Die 5 Jahre Gewährleistung beziehen sich NICHT auf Mängel, die seit 5 Jahren bestehen, sondern auf Schäden/Probleme, die innerhalb der 5 Jahre sichtbar werden und deren Ursache in einem Baumangel liegt.
Also wenn die Keramik (das Klo) einen Tag vor Ablauf der 5 Jahre von der Wand fällt könntest du zur Baufirma gehen und Instandsetzung verlangen, da es offenbar damals beim Bau nicht vernünftig befestigt wurde. Aber "Klo zu hoch" wird nicht klappen, weil kein Mangel und selbst wenn, dann wurde der Mangel nicht bei der Endabnahme vor 5 Jahren angezeigt.